Waldorf Frommer mahnt zu "Ice Age - Kollision voraus!" ab

Waldorf Frommer mahnt zu "Ice Age - Kollision voraus!" ab
13.02.2017164 Mal gelesen
Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer ist spezialisiert auf Urheberrechtsverletzungen und mahnt nun auch zu dem Film "Ice Age - Kollision voraus!" ab. Eine Prüfung des Einzelfalls ist zu empfehlen!

Abmahnungen zu "Ice Age - Kollision voraus" durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer ist auf Verletzungen des Urheberrechts spezialisiert. Nun sind auch Fans des Kultfilms "Ice Age" vor Abmahnschreiben nicht mehr sicher. Waldorf Frommer mahnt dabei für den Inhaber der Urheberrechte, die Twentieth Century Fox of Germany GmbH, ab. Den Adressaten wird vorgeworfen, die Urheberrechte der Twentieth Century Fox of Germany GmbH verletzt zu haben, indem der Adressat der Abmahnung den Film "Ice Age - Kollision voraus!" anderen Nutzern von Internettauschbörsen zugänglich gemacht und zum Download angeboten habe. Als Anschlussinhaber des Internetanschlusses werden Sie von Waldorf Frommer dazu aufgefordert, einen Vergleichsbetrag i.H.v. 915,00 €, der sich aus Schadensersatz sowie Anwaltskosten und einer Auslagenpauschale zusammensetzt, zu zahlen und außerdem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.


Wie kommt es zu einer Urheberrechtsverletzung?

Eine Abmahnung mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung im Briefkasten vorzufinden schockiert zunächst. Oft können die Adressaten sich nicht erklären, warum sie eine solche Abmahnung erhalten haben und sind sich "keiner Schuld bewusst". Dennoch werden, meist völlig unwissend, Urheberrechtsverletzungen begangen. Schon während des Herunterladens eines Werkes beginnt dessen Verbreiten. Dieses setzt sich im folgenden fort, wenn die Software sich z.B. bei Starten des PC automatisch mit dem Internet verbindet. 


Muss ich tatsächlich haften?

Doch nicht für alle festgestellten Rechtsverletzungen ist der Inhaber des Internetanschlusses auch tatsächlich verantwortlich. Zum Beispiel bei Familienangehörigen oder Mitbewohnern kommt es stets auf eine Prüfung des Einzelfalls an! Adressaten solcher Abmahnungen durch Waldorf Frommer sollten deshalb zunächst einmal Ruhe bewahren und sich im Zweifelsfall eingehend beraten lassen. Auch wenn Sie als Adressat der Inhaber eines Internetanschlusses sind und grds. für die Rechtsverletzung eines Dritten über Ihren Anschluss haften müssen, ist es notwendig, die Lage im konkreten Fall genaustens zu überprüfen. Ob Sie haften (und in welchem Umfang) oder nicht, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab! 


Wie sollte ich reagieren?

In keinem Fall sollten Sie auf die Abmahnung einfach nicht reagieren und hoffen, dass es sich um reine "Abzocke" handelt. Damit riskieren Sie nur zusätzliche Kosten. Es gilt aber jedenfalls die Einzelfälle gesondert zu betrachten, weswegen eine fachkundige Beratung unerlässlich ist.

Folgendes Vorgehen sollten Sie beherzigen:

  1. Ruhig bleiben!

  2. Weder sofort zahlen, noch unterschreiben!

  3. Keinen Kontakt zu Waldorf Frommer aufnehmen!

  4. Rechtsanwalt kontaktieren!

  5. Frist wahren!

Die auf diesem Gebiet erfahrene Kanzlei Werdermann I von Rüden bietet für alle, die zu einer Urheberrechtsverletzung eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, eine kostenlose Erstberatung an! Unter https://abmahnhelfer.de/ oder telefonisch 49 30 200 590 770 stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte