Waldorf Frommer mahnt wegen Urheberrechtsverletzung bei TV-Serie “24: Live Another Day” ab

Waldorf Frommer mahnt wegen Urheberrechtsverletzung bei TV-Serie “24: Live Another Day” ab
30.09.2014275 Mal gelesen
Sind Sie von Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung in Form von Filesharing etwa bei der TV-Serie “24: Live Another Day” abgemahnt worden? Rechtsexperte Christian Solmecke hilft gerne! Hier erhalten Sie erste Infos.

Die Kanzlei Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Es geht diesmal um die TV Serie: "24: Live Another Day". Rechteinhaberin ist dabei die Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH, Darmstädter Landstraße 114, 60598 Frankfurt am Main.

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von € 519,50 zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 / 9688 8187 20 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

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