Waldorf Frommer mahnt Flüchtlinge wegen Filesharing ab

Waldorf Frommer mahnt Flüchtlinge wegen Filesharing ab
04.03.2016268 Mal gelesen
Flüchtlinge tappen immer häufiger in teure Abmahnfallen wie Popcorn Time. Abmahnanwälte wie die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer verschicken Filesharing Abmahnungen für illegal verbreitete Filme. Neben den Flüchtlingen sind davon auch hilfsbereite Anschlussinhaber betroffen.

Viele Flüchtlinge die gerade in Deutschland angekommen sind erleben eine böse Überraschung. Sie erhalten eine Abmahnung wegen Filesharing von der Kanzlei Waldorf Frommer. Dabei wird ihnen vorgeworfen, dass sie urheberrechtlich geschützte Filme illegal über Tauschbörsen im Internet über ihr Smartphone beziehungsweise ihren Rechner verbreitet haben sollen. Von den zahlreichen Abmahnungen sind aber auch Nachbarn oder Gastfamilien betroffen, die etwa ihr WLAN zur Verfügung gestellt haben und nunmehr als Anschlussinhaber als Täter beziehungsweise im Wege der sogenannten Störerhaftung in Anspruch genommen werden. Sie sollen zumeist für die Abmahnkosten in Höhe von 215,- Euro aufkommen und zudem noch 600,- Euro Schadensersatz für die urheberrechtswidrige Nutzung des Films zahlen.

Auch wir als Kanzlei haben bereits Erfahrung mit dem Thema gesammelt und können daher diese Informationen von heise.de bestätigen. Wir vertreten beispielsweise ein Flüchtlingsheim, welches Abmahnungen bekommen hat. Hier haben offenbar zahlreiche Flüchtlinge das Internet über das kostenfreie WLAN genutzt und darüber Rechtsverletzungen begangen. In der Regel wissen die abmahnenden Kanzleien nicht, wen sie abmahnen. So kommt es auch zu Abmahnungen gegen Flüchtlinge. Abgemahnt werden dabei nie die Flüchtlinge direkt, sondern nahezu immer diejenigen, die den Flüchtlingen ihren Anschluss zur Verfügung stellen. Die Zahlen sind (abgesehen von dem Flüchtlingsheim) jedoch überschaubar.

Allerdings haben wir hunderte von Fällen, bei denen Ausländer in Deutschland abgemahnt worden sind. Oft handelt es sich dabei um stationierte amerikanische Streitkräfte oder Austausch-Schüler, die sich nur für eine kurze Zeit in Deutschland befinden. Für die Anschlussinhaber, die diesen Ausländern das Internet überlassen haben, ergibt sich dann die Problematik, dass Sie möglicherweise für diese Taten einstehen müssen.

Wir vertreten hier die Rechtsauffassung, dass zumindest dann keine Haftung gegeben sein kann, wenn man die Internetnutzer vorher belehrt hat. Dies ist allerdings höchstrichterlich für solche Fälle noch nicht entschieden. Allerdings gibt es Urteile, in denen der Anschlussinhaber in einer Wohngemeinschaft dann nicht haften muss, wenn er mit seinen Mitbewohnern über die Rechtsproblematik gesprochen und sie entsprechend belehrt hat. Solche Urteile würden wir auch bei Abmahnungen gegen Flüchtlinge heranziehen.

Nutzung von Popcorn Time ist illegales Filesharing

Egal welche Software man zum Tausch von Filmen, Musik oder Bücher nutzt: Die Abmahn-Gefahr in Deutschland ist sehr hoch. Klassischerweise wird zum Tausch die Software Bittorrent genutzt. Besonders gefährlich allerdings ist die Nutzung von der Software Popcorn-Time, die auch als App fürs Smartphone zur Verfügung steht. Dieses Programm erweckt den Anschein, dass es sich um reines Streaming handelt, das für die Nutzer ungefährlich ist. Dem ist hier jedoch nicht so. Vielmehr handelt es sich bei Popcorm Time um ein illegales Raubkopierportal. Die Nutzer begehen daher eine Urheberrechtsverletzung, weil hier eine urheberrechtswidrige Datei über Bittorent auf den Rechner oder das Smartphone gelangt und dann über die Tauschbörse an andere Nutzer verbreitet wird. Unwissenheit über diesen Vorgang schützt nicht davor, dass Nutzer beziehungsweise Dritte als Anschlussinhaber für das dadurch begangene Filesharing in Anspruch genommen werden. Die Abmahnung wegen Nutzung von Popcorn Time ist weit verbreitet.

Fazit für abgemahnte Flüchtlinge und Anschlussinhaber

Gleichwohl sollten Sie sich nach Erhalt einer Abmahnung nicht zur vorschnellen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinreißen lassen. Vielmehr sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt beraten lassen. Oftmals lassen sich so zumindest die Kosten senken. Darüber hinaus muss auch geprüft werden, ob die Abmahnung wirklich gerechtfertigt gewesen ist. Zweifel können zum Beispiel in Bezug auf die Ermittlung des richtigen Anschlussinhabers bestehen. Darüber hinaus können sich Anschlussinhaber bei der Heranziehung als Täter womöglich darauf berufen, dass Dritte wie bei Ihnen aufgenommene Flüchtlinge ihren Anschluss mitbenutzen konnten. Eine Heranziehung des Anschlussinhabers im Wege der Störerhaftung kann fraglich sein, weil normalerweise keine Belehrungspflicht oder Überwachungspflicht gegenüber volljährigen Haushaltsmitgliedern besteht.

Flüchtlinge sollten auf deutsche Rechtslage hingewiesen werden

Trotzdem sollten Sie als Anschlussinhaber vorsichtig sein und Flüchtlinge über die rechtliche Situation in Deutschland aufklären. Denn in vielen Ländern ist das Filesharing etwa von Filmdateien nicht illegal.

Im Internet gibt es hierzu Formulare, mit denen man die Mitbenutzer eines Internetanschlusses entsprechend aufklären kann. Sind diese Formulare nur auf Deutsch abgefasst, reicht das jedoch nicht. Die Aufklärung muss zumindest auf Englisch und in verständlicher Weise erfolgen. Optimalerweise sollte man sich die Aufklärung auch noch unterschreiben lassen, damit man später einen Beweis in der Hand hat.