Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH: The Following -TV-Serie

Abmahnung Filesharing
23.07.2015193 Mal gelesen
Waldorf Frommer versendet auch im Juli 2015 zahlreiche Abmahnungen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH mit dem Vorwurf: Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss! - betroffen ist die TV-Serie "The Following - gefordert werden eine Unterlassungserklärung und 815,00 EUR!

Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH - The Following - TV-Serie

The Following - TV-Serie: Waldorf Frommer Abmahnung - Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss!

Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München versenden aktuell im Juli 2015 Abmahnungen an Anschlussinhaber mit dem Betreff "Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss". Diesmal erfolgen die Schreiben im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH und wurden heute am 23.07.2015 per Post an diverse Anschlussinhaber zugestellt.

Dem Anschlussinhaber wird  vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss der urheberrechtlich geschützte Film "The Following - einige Wochen vor der Abmahnung, in einer Internet-Tauschbörse illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit zum Download angeboten worden sei. Warner Bros. Entertainment GmbH habe die ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Werk eingeräumt erhalten.

Folgende Daten werden genannt:

Dateiname: The Following, TV-Serie

Rechteinhaber: Warner Bros. Entertainment GmbH

Datum / Uhrzeit: z.B. 21.05.2015, 23:23:15 Uhr

IP-Adresse: z.B. 123.456.7.89

Ferner wird in einem gesondert beigefügten Ermittlungsdatensatz der Provider, die Benutzerkennung und der Anschlussinhaber genannt sowie der zeitlichen Beginn des Angebots das Ende des Angebots, IP-Adresse, File Hash und das Werk genannt.

Im Rahmen des zivilrechtlichen Auskunftsverfahren hat das zuständige Landgericht (der Beschluss des Landgerichts ist der Abmahnung stets beigefügt) mit Beschluss dem Provider gestattet, Auskunft über die Identität des zugehörigen Anschlussinhabers zu erteilen. Der Provider habe daraufhin mitgeteilt, dass die ermittelte IP-Adresse dem Anschluss des Anschlussinhabers zum Zeitpunkt der festgestellten Urheberrechtsverletzung zugewiesen war.

Der Anschlussinhaber wird aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben (ein Entwurf ist der Abmahnung beigefügt) und eine pauschale Zahlung von 815,00 € zu leisten. Die Forderung setzt sich zusammen aus Abmahnkosten von 215,00 EUR und Lizenzschadensersatz von 600,00 EUR. Hierfür wird regelmäßig eine kurze Frist  für die Abgabe der Unterlassungserklärung und eine etwas längere Frist für die Zahlung des geforderten Schadensersatzes gesetzt.

Folgende Rechtsfragen stellen sich:

  • Haftet der Anschlussinhaber stets für die behauptete Urheberrechtsverletzung / illegales Tauschbörsenangebot? Gibt es insoweit eine Gefährdungshaftung?
  • Wenn der Anschlussinhaber selbst der Täter gewesen ist: Muss er dies zugeben? Muss er dann die Unterlassungserklärung ohne wenn und aber unterschreiben? Muss er auch den geforderten Betrag bezahlen?
  • Haftet der Anschlussinhaber, wenn volljährige Personen im Haushalt die Urheberrechtsverletzung /  illegales Tauschbörsenangebot begangen haben?
  • Haftet der Anschlussinhaber für minderjährige Personen im Haushalt, wenn diese die Urheberrechtsverletzung /  illegales Tauschbörsenangebot begangen haben?
  • Haftet der Anschlussinhaber, wenn er im Rahmen der Wohngemeinschaft den Internetanschluss den Mitbewohnern zur Mitnutzung überlassen hat und diese die Urheberrechtsverletzung /  illegales Tauschbörsenangebot begangen haben?
  • Haftet der Vermieter für die Urheberrechtsverletzung / illegales Tauschbörsenangebot, die der Mieter über den Internetanschluss des Vermieters begangen hat, wenn der Mieter berechtigterweise den Internetanschluss nutzen durfte?
  • Haftet der Anschlussinhaber für sonstige Personen, die z.B. im Rahmen eines Besuches die Urheberrechtsverletzung /  illegales Tauschbörsenangebot begangen haben?
  • Haftet der Anschlussinhaber für ein nicht gesichertes oder unzureichend gesichertes WLAN?
  • Wann das WLAN verschlüsselt war: Konnte der Anschlussinhaber das auf der Rückseite des Routers befindliche Passwort verwenden oder mußte er dies durch ein neues abändern?
  • Muss der Anschlussinhaber einen Täter benennen, wenn er weiss, wer die Urheberrechtsverletzung /  illegales Tauschbörsenangebot begangen hat?
  • Muss immer eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden?
  • Kann die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist, ohne Prüfung unterschrieben werden?
  • Welche Auswirkungen hat die gesetzliche Neuregelung zur Begrenzung der Abmahnkosten auf die Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte?
  • Ist der geltend gemachte Lizenzschadensersatz dem Grunde und der Höhe nach gerechtfertigt?
  • Müssen die Fristen eingehalten werden?
  • Was passiert, wenn Fristen versäumt werden?
  • Drohen Folgeabmahnungen für andere Filme, die über den Internetanschluss des Anschlussinhabers eventuell mittels Tauschbörsennutzung Dritten verfügbar gemacht wurden?
  • Wie können Folgeabmahnungen verhindert werden?

 Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer sind verstärkt dazu übergegangen, notfalls auch durch eine gerichtliche Auseinandersetzung die Ansprüche weiter zu verfolgen. Ein Ignorieren der Abmahnung kann daher erhebliche finanzielle Folgen haben.

Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt
* Master of Laws für Medienrecht

 KANZLEI WEINER
Stauffenbergstraße 18
74523 Schwäbisch Hall
Telefon: 0791-949477-10
Telefax:  0791-949477-22

Niederlassung: Karlsruhe:  
Emmy-Noether-Straße 17
Technologiepark
76131 Karlsruhe
Telefon: 0721-623891-30
Telefax:  0721-623891-33

Email: info@ra-weiner.de
www.ra-weiner.de 

Anmerkung: Die KANZLEI WEINER, die Büros in Schwäbisch Hall und Karlsruhe unterhält, ist eine auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die KANZLEI WEINER mit Inhaber Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) berät und vertritt seit Jahren sehr erfolgreich bundesweit die rechtlichen Interessen von Internetanschlussinhabern, die wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung mittels angeblicher Nutzung von Internettauschbörsen eine Abmahnung erhalten haben. Konsequente Spezialisierung und Ausrichtung der Rechtsgebiete sorgen dafür, dass Sie eine kompetente und vor allem auch individuelle Beratung und Vertretung erhalten. Der Betroffene profitiert nicht nur von der umfangreichen außergerichtlichen Erfahrung der KANZLEI WEINER, sondern auch von der umfangreichen Prozesserfahrung.