Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Lucifer“ erhalten? Ich helfe bundesweit!

Abmahnung Filesharing
25.07.2016199 Mal gelesen
Nach wie vor werden täglich zahlreiche Abmahnungen wegen Filesharing versendet. Waren früher meistens illegale Tauschbörsenangebote von Musik oder aktuellen Filmen Thema dieser Abmahnungen, so beobachte ich in letzter Zeit verstärkt, dass Angebote einzelner Folgen aktueller TV Serien abgemahnt werden.

So hat beispielsweise die Warner Bros. Entertainment GmbH Waldorf Frommer damit beauftragt, die illegale Verbreitung der Folgen der Serie "Lucifer" über Filesharing-Netzwerke zu verfolgen. In einer mir aktuell vorgelegten Abmahnung ist die Folge "Lucifer - Lucifer, Stay.Good Devil." Gegenstand der Abmahnung

Die Serie "Lucifer" ist eine US-amerikanische Fernsehserie, die seit 25. Januar 2016 beim Sender Fox und in Deutschland seit dem 15. Juli 2016 bei Amazon Video per Streaming zu sehen ist. Die Serie handelt von Luzifer, der gelangweilt von seinem Dasein die Hölle und seinen Thron aufgibt, um dem LAPD mit seinen übernatürlichen Fähigkeiten zur Seite zu stehen.

Was ist eine Abmahnung von Waldorf Frommer?

In der Abmahnung geht es immer um den Vorwurf an einen Anschlussinhaber, dass über seinen Internetanschluss ein urheberrechtlich geschütztes Werk wie z.B. ein Musikstück, ein Film oder eine oder mehrere Folgen einer aktuellen TV-Serie weltweit allen Nutzern einer Filesharing-Tauschbörse zur Verfügung gestellt worden sei. Die Kanzlei Waldorf Frommer verlangt mit der Abmahnung von dem Anschlussinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten in unterschiedlicher Höhe.

Aus meiner täglichen Praxis mit zahlreichen Abmahnungen dieser Art weiß ich, dass viele Betroffene den Vorwurf, dass über ihren Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen worden sei, nicht nachvollziehen können.

Die Betroffenen sind zunächst oft völlig ratlos und wissen nicht, wie es zu der Abmahnung kommen konnte. Man sollte jedoch der Versuchung widerstehen, die Abmahnung als Abzocke abzutun und die Abmahnung zu ignorieren. Ein solches Vorgehen kann teure Konsequenzen haben. Es kann daher nur empfohlen werden, anwaltlichen Rat einzuholen.

Sind die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer berechtigt?

Die von der Kanzlei Waldorf Frommer erhobenen Forderungen bestehen sehr oft überhaupt nicht oder mindestens nicht in dem in der Abmahnung dargestellten Umfang. Die Abmahnungen berücksichtigen meistens nicht die Umstände des Einzelfalls.

Die geforderte Unterlassungserklärung ist, sofern einmal abgegeben, rechtlich bindend und grundsätzlich unbegrenzt gültig. Daher sollten Sie durch einen erfahrenen Rechtsanwalt genau prüfen lassen, ob und ggfs. in welcher Form die Abgabe einer Unterlassungserklärung tatsächlich erforderlich ist.

Häufig wird es zwar ratsam sein, zumindest eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, um gerichtliche Schritte der Abmahner zu vermeiden. Es gibt aber auch Fälle, in denen man von der Abgabe einer Unterlassungserklärung abraten muss. Diese Frage kann aber immer nur nach eingehender Prüfung beantwortet werden.

Der Schadensersatz kann nur vom wirklichen Verursacher der Urheberrechtsverletzung verlangt werden. In vielen Fällen ist der Anschlussinhaber aber selbst gar nicht der Täter, z.B. wenn der Internetanschluss von mehreren Personen genutzt werden kann. In diesem Fall muss der Anschlussinhaber dann auch keinen Schadensersatz bezahlen.

Die geltend gemachten Rechtsverfolgungskosten muss der Anschlussinhaber nur dann erstatten, wenn er als Täter oder Störer für die ihm vorgeworfene Rechtsverletzung haftet.

Eine Verteidigung gegen die Abmahnung auf eigene Faust ist daher nicht zu empfehlen, weil hierzu die genaue Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung der deutschen Gerichte zum Thema Filesharing nötig ist. Daher sollten Sie sich auch nicht auf Informationen oder Ratschläge aus dem Internet verlassen.

Sofern die Haftung für die Urheberrechtsverletzung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann ist es oft möglich, die geforderten Beträge deutlich zu verringern.

So sollten Sie handeln, wenn Sie eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben:

  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Es handelt sich nicht um Abzocke und das Ignorieren der Abmahnung kann ein kostspieliges Gerichtsverfahren zur Folge haben. Die Kanzlei Waldorf Frommer ist dafür bekannt, die erhobenen Ansprüche konsequent durchzusetzen auch vor Gericht!
  • Bleiben Sie ruhig und notieren Sie sich die in der Abmahnungen genannten Fristen.
    Wenden Sie sich innerhalb der Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung an einen Anwalt.
  • Nehmen Sie nicht selbst Kontakt zu den Abmahnern auf.
  • Zahlen Sie nicht ohne anwaltlichen Rat die geforderten Beträge und geben Sie auch nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab.

Wie ich Ihnen helfen kann, wenn auch Sie eine Waldorf-Frommer-Abmahnung erhalten haben:

  • Ich verfüge über mehrjährige Erfahrung mit der Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen.
  • Ihr Fall wird von mir persönlich und umfassend betreut
  • Eine bundesweite Vertretung ist problemlos möglich

Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung. Ich werde mich so schnell wie möglich bei Ihnen melden, um mit Ihnen das weitere sinnvolle Vorgehen in Ihrem Fall zu erörtern.

Alternativ können Sie mir Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Ich werde mich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Im Falle einer Beauftragung vereinbare ich mit Ihnen ein faires Pauschalhonorar. So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten entstehen.