Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Ein freudiges Ereignis“

Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Ein freudiges Ereignis“
30.10.2014253 Mal gelesen
Die Universum Film GmbH hat die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt Anschlussinhaber wegen urheberrechtlicher Vergehen an dem Film „Ein freudiges Ereignis“ abzumahnen.

Im Schreiben der Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) heißt es, der Abgemahnte habe die französisch-belgische Tragikomödie "Ein freudiges Ereignis" unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht. Innerhalb einer Online-Tauschbörse, wie BitTorrent oder Limewire, soll der Betroffene den Film zum Download angeboten haben. Da keine vorherige Einwilligung des Rechteinhabers, der Universum Film GmbH, vorlag, erfolgte die öffentliche Zugänglichmachung widerrechtlich.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordert Waldorf Frommer den Betroffenen auf, die abgemahnte Datei von dem Rechner zu löschen und Schadensersatzkosten sowie Aufwendungsersatz zu zahlen. Zudem wird ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Durch die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 Euro sieht Waldorf Frommer die Sache als erledigt an.

Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich abgemahnt wurde?

Eine Abmahnung ruft bei vielen Leuten Panik hervor. Dies führt zu unüberlegten und voreiligen Handlungen, die dazu führen können, dass Sie sich Ihre Verteidigungsmöglichkeiten selbst abschneiden.

Andere hingegen ignorieren die Abmahnung und lassen die Frist fruchtlos verstreichen. Hier besteht die Gefahr, dass weitere gerichtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden, welche mit erhöhten Kosten verbunden sind.

Das Team von Abmahnhelfer.de rät Ihnen dazu, als nächstes einen fachkundigen Rechtsanwalt zu konsultieren. Dieser wird für Sie die geltend gemachten Ansprüche auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Weiterhin kann er die beigefügte Unterlassungserklärung, die regelmäßig zu Gunsten der Gegenseite formuliert ist, abändern.

Die Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Waldorf Frommer sollten Sie unterlassen. Nach der Nennung Ihres Aktenzeichens kann jede Ihrer Aussagen gegen Sie verwendet werden und es ist möglich, dass versucht wird, Sie davon zu überzeugen, dass es sinnlos ist gegen die Abmahnung vorzugehen, da keine Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Universum Film GmbH wegen illegaler Verwertung des Films "Ein freudiges Ereignis" erhalten? Dann rufen Sie unser Team von Abmahnhelfer.de für ein kostenloses Erstgespräch unter der Rufnummer: 030 965 35 855 an. Sie können in dem Gespräch Ihren Fall schildern und erhalten sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und vertreten Sie bundesweit zu sehr fairen Preisen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!