Der VW-Abgasskandal geht vor Gericht. Erste Aktionäre haben vor dem LG Braunschweig Klage auf Schadensersatz eingereicht und dabei einen Antrag auf Einleitung eines so genannten Kapitalanlage-Musterverfahrensgesetz-Verfahrens gestellt (sog. KapMuG-Verfahren). Hinter diesem sperrigen Namen verbirgt sich schlicht und ergreifend eine deutsche "Sammelklage", von der VW Aktionäre nun profitieren könnten.
KAP Rechtsanwälte haben einen entsprechenden Antrag auf die Führung eines Musterprozesses gestellt. Derartige "Sammelklagen" wurden in der Vergangenheit z.B. in den Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG oder die Daimler Chrysler AG durchgeführt. Betroffene Aktionäre können sich einer Sammelklage im KapMuG-Verfahren anschließen. Der Vorteil insbesondere für Kleinanleger ist, dass nicht in jedem einzelnen Fall mit hohem Prozesskostenrisiko durch die Instanzen geklagt werden muss, sondern, dass die Interessen aller am Verfahren beteiligten Anleger gemeinsam verhandelt werden und die Entscheidung im Musterverfahren für alle beteiligten Anleger bindend ist. Damit kann mit geringerem Aufwand ein Ergebnis erzielt werden, das üblicherweise nur mit erheblichem finanziellen und zeitlichen Aufwand erreicht werden kann.
Zum vollständigen Bericht: VW Abgasskandal - erste Klagen eingereicht - Aktionäre sollten sich an einer "Sammelklage" beteiligen
Anleger sollten zügig prüfen, ob sie sich einer Klage anschließen. Dabei muss die kürzere Verjährung beachtet werden.
KAP Rechtsanwälte beraten Sie gerne und bündeln Ihre Interessen.