VW-Skandal: Autobesitzer-Klage erfolgreich – Händler muss Wagen zurücknehmen

VW-Skandal: Autobesitzer-Klage erfolgreich – Händler muss Wagen zurücknehmen
05.08.2016314 Mal gelesen
Düsseldorf, 05.08.2016 – Gute Zeiten für VW-Autobesitzer: Erste Zivilgerichte erkennen den im Rahmen des Abgasskandal erlittenen Schaden an und ermöglichen eine Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Obwohl die europäischen Kunden gegenüber den US-Amerikanischen im Rahmen eines möglichen außergerichtlichen Schadensausgleichs bislang benachteiligt wurden, deuten sich durch die verbraucherfreundlichen Urteile erste Anzeichen auf Kompensation auch für deutsche Kunden an. Ende Mai verpflichtete das Landgericht München I (noch nicht rechtskräftig) erstmals einen VW-Autohändler einen von der Manipulation betroffenen Wagen zurückzunehmen.

Was warf der VW-Käufer seinem Händler vor?

Der Kläger hatte im Jahr 2014 beim beklagten Autohändler einen Seat 1.6 TDI 66 kw erworben, in dem ein von VW hergestellter und vom Abgasskandal betroffenerDieselmotor Typ EA 189 verbaut ist. Als der Kläger im September 2015 Kenntnis von dem sogenannten VW- Abgasskandal erlangte, verlangte er eine Nachbesserung durch den Händler bis zum 13.11.2015. Während dieser Zeit kam es allerdings zu keiner Umrüstung weder durch den VW-Konzern noch durch den Autohändler: Dem Seatkäufer wurde durch ein Schreiben der Beklagten erklärt, mit einer Mangelbeseitigung sei ab dem 26.09.2016 zu rechnen.

Der VW-Fahrer fochte daraufhin am 02.03.2016 den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung an. Das Gericht geht von einer Wirksamkeit dieser Anfechtung aus. Eine Täuschung liegt deshalb vor, weil mit den niedrigen CO2 Werten in besonderer Weise geworben wurde und es für den Kläger darauf ankam, ein umweltschonendes Dieselfahrzeug zu erwerben. Dadurch, dass die angegebenen Werte erwiesener Weise von den tatsächlichen Ausstoßwerten im Straßenverkehr abweichen, liegt eine Täuschung vor. Da der Händler sich als 100%ige Unternehmenstochter bezeichnete und eine durchgehende Beteiligungskette zur Volkswagen AG vorliegt war die arglistige Täuschungshandlung auch zurechenbar.

Jedoch machte das Landgericht auch klare Aussagen zu einem möglichen Rücktritt vom Kaufvertrag. Der anberaumte Zeitraum zur Erfüllung der Nachbesserung von einem Jahr sei nicht zumutbar, vor allem, weil der Händler nicht versichern kann, dass nach der Reparatur der Schaden komplett behoben ist.

Worauf hat der Geschädigte Anspruch?

Die Richter des Münchener Landgerichts stellen sich auf die Seite des Autokäufers: Dieser hat Anspruch auf eine Rückabwicklung seines Kaufs, wovon die Nutzung des Wagens abgezogen wird, d. h. dem Verbraucher steht der Kaufpreis des Neuwagens minus des Wertes zu, den er so zu sagen ,abgefahren' hat.

Was bedeutet das für andere Verbraucher, die vom VW-Skandal betroffen sind?

Aus dem Urteil lässt sich kein allgemeiner Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages für Betroffene ableiten. Jedoch ist dieses Urteil der Beginn einer verbraucherfreundlichen Rechtsprechung, die für ähnlich gelagerte Prozesse als Vorbild dienen kann. Somit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass weitere Gerichte betroffenen Käufern einen Anspruch aus Rückabwicklung zusprechen.

Betroffenen ist zu empfehlen, einen spezialisierten Fachanwalt um die Einschätzung ihrer Chancen zu bitten . Für Rückfragen und zur Vereinbarung eines Erstberatungsgesprächs stehen Ihnen die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälte unserer Kanzlei baum reiter & collegen unter 0211-83680570 oder unter kanzlei@baum-reiter.de zur Verfügung. Im Falle des Vorliegens einer Rechtschutzversicherung, stellt die Kanzlei gerne eine kostenfreie Deckungsanfrage bei der Versicherung.