VW.Sammelklage

VW.Sammelklage
15.02.2017380 Mal gelesen
Betreffend der Causa VW Aktionäre fordern Schadenersatz wird mit der Eröffnung eines Kapitalanlegermusterverfahrens, kurz KapMuG genannt, gerechnet.

Betreffend der Causa VW Aktionäre fordern Schadenersatz wird mit der Eröffnung eines Kapitalanlegermusterverfahrens, kurz KapMuG genannt, gerechnet. Unterstützung für ihre Forderungen erhoffen sich die Aktionäre seitens der Verfahren durch die US-Behörden und des Bundesausschusses, der dazu einen Untersuchungsausschuss gegen VW eingerichtet hat.

 

Die formellen Voraussetzungen für ein KapMuG wurden bereits im Sommer 2016 durch einen Beschluss des Landesgerichts Braunschweig geschaffen. Die Eröffnung des Verfahrens liegt nach Auswahl der zehn Kläger beim Oberlandesgericht. Für eine Beteiligung am KapMuG ist eine Registrierung notwendig.

 

Bisher haben sich rund 1500 Teilnehmer am Verfahren beteiligt. Deren Schadenersatzansprüche gründen sich auf der Verletzung kapitalmarktrechtlicher Informationspflichten. Konkret wird im KapMuG geltend gemacht, dass seitens VW verantwortliche Personen mit kursrelevanten Neuigkeiten zu spät an die Öffentlichkeit getreten wären. Zu diesen verspätet verbreiteten Neuigkeiten zählt auch das Verfahren von US-Behörden gegen VW wegen manipulierter Abgaswerte. Wird im Rahmen des KapMuG dieser Vorwurf bestätigt, dürfen die Aktionäre von VW mit einem Schadenersatzanspruch rechnen.

 

Außer Streit steht, dass wegen des Verdachts der Manipulation der Abgaswerte die Aktien deutlich an Wert eingebüßt haben. Nach Bekanntgabe im September 2015 fiel der Kurs der Vorzugsaktie auf fast die Hälfte.

 

Aktionäre haben gute Chancen, ihre Kursverluste von VW erstattet zu bekommen. Als Argument wird ins Treffen geführt, dass die Verluste für die Anleger nicht in dieser Form ausgefallen wären, hätte Volkswagen rechtzeitig über die Untersuchungen und Vorwürfe informiert. Der Automobilhauer hält weiterhin an seiner These fest, dass man über die gesamte Zeit hinweg an alle Vorschriften des Kapitalmarktes eingehalten habe. Die US-Behörden verfolgen hinsichtlich zurückgehaltener Informationen und Irreführung von Konsumenten und Anleger laut Aussage der US-Justiz eine gründliche Untersuchung der Angelegenheit. Außerdem sind gegen verantwortliche Manager Strafverfahren geplant.

 

Schadenersatz für Aktionäre

 

Geschädigte Aktionäre haben verschiedene Möglichkeiten, sich bei VW schadlos zu halten. Eine Möglichkeit besteht in der eigenständigen Einbringung einer Klage. Eine andere Variante ist die Anmeldung am KapMuG. Letztere Option bietet Interessenten verschiedene Vorteile. Einer davon sind die geringeren Kosten für das Verfahren.

 

Nähere Informationen zur Beteiligung und dem Verfahrensablauf erteilt die Fachkanzlei Baum - Reiter & Collegen.