VW-Abgasskandal: VW-Aktionäre können sich noch dem Musterverfahren anschließen

VW-Abgasskandal: VW-Aktionäre können sich noch dem Musterverfahren anschließen
12.12.2016155 Mal gelesen
In Folge des Abgasskandals hat die VW-Aktie beträchtlich an Wert verloren. VW-Aktionäre haben dadurch erhebliche Verluste erlitten.

Ihre Schadensersatzansprüche werden in einem Musterverfahren geklärt werden. Das Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG-Verfahren) wird voraussichtlich noch Ende des Jahres oder Anfang nächsten Jahres am Oberlandesgericht Braunschweig eröffnet werden.

"Noch können geschädigte VW-Aktionäre sich dem Musterverfahren anschließen oder eine individuelle Klage gegen Volkswagen einreichen", sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Im Kern geht es bei den Schadensersatzansprüchen der VW-Aktionäre um die Frage, ob Volkswagen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal seine Informationspflichten verletzt und damit gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen hat. Insiderinformationen, die den Kurs der Aktie maßgeblich beeinflussen können, müssen umgehend im Wege einer Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht werden. Ist VW dieser Pflicht nicht nachgekommen, kann sich der Autobauer gegenüber seinen Aktionären schadensersatzpflichtig gemacht haben. "Im Zentrum steht also die Frage, seit wann der VW-Vorstand von den Abgasmanipulationen bei den betroffenen Diesel-Motoren wusste. Zuletzt gab es immer wieder Anzeichen, dass dies schon vor Bekanntwerden des Dieselskandals in den USA der Fall gewesen sein könnte", so Cäsar-Preller, der auch schon für seine Mandanten Klage gegen VW eingereicht hat.

Fachanwalt Cäsar-Preller sieht in der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen einen gangbaren Weg, um die Kursverluste nach dem Abgasskandal wieder reinzuholen. "Aus meiner Sicht ist nicht zu erwarten, dass sich die VW-Aktie kurzfristig wieder erholt und ein Niveau erreicht, dass dem Kurs vor Bekanntwerden der Manipulationen entspricht. Dafür sind noch zu viele Fragen offen und sogar der anstehende Regierungswechsel in den USA kann zu neuen Unsicherheiten bei einer Einigung mit den US-Behörden führen. An Image dürfte Volkswagen ohnehin kräftig eingebüßt haben", so Cäsar-Preller.

Anleger, die sich dem Musterverfahren gegen VW noch anschließen möchten, sollten daher handeln.


Mehr Informationen: http://www.vwklage.com/



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