VW-Abgasskandal – Kunden dürfen vom Kaufvertrag zurücktreten

VW-Abgasskandal – Kunden dürfen vom Kaufvertrag zurücktreten
14.09.2016196 Mal gelesen
Im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal hat sich heute das Landgericht Krefeld auf die Seite von zwei Audi Käufern gestellt.

Die beiden Käufer waren auf den VW-Abgasskandal aufmerksam geworden. Sie erklärten den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Käufer beriefen sich darauf, dass ihr Audi mit einer Betrugssoftware ausgestattet worden ist. Aufgrund dessen verlangten sie die Rücknahme ihrer Wagen und die Rückzahlung des Kaufpreises.

Ausstattung mit Betrugssoftware ist Mangel

Das Landgericht Krefeld gab der Klage der Käufer mit Urteilen vom 14.09.2016 (Az. 2 O 72/16 sowie 2 O 83/16) statt. Das Gericht begründete dies damit, dass sie vom Kaufvertrag zurücktreten durften. Denn in der Ausstattung der Fahrzeuge mit der Betrugssoftware liegt ein erheblicher Mangel.

VW-Abgasskandal: Nachbesserung ist für Käufer unzumutbar

Obwohl dieser leicht zu beheben ist, brauchen sich die Käufer nicht mit einer Beseitigung durch den Vertragshändler zufrieden zu geben. Diese ist für sie nicht zumutbar. Denn es besteht der Verdacht, dass die Verbesserung der Stickstoffwerte mit anderen Nachteilen einhergeht. Dies wird auch nicht dadurch infrage gestellt, dass die Täuschung über die Abgaswerte durch Audi beziehungsweise VW erfolgt ist. Denn der Vertragshändler ist nur für das Aufspielen der Software zuständig. Die neue Software selbst wird jedoch vom VW-Konzern entwickelt und zur Verfügung gestellt.

Fazit:

Aufgrund dieser Entscheidungen deutet sich möglicherweise im VW-Abgasskandal eine Trendwende in der Rechtsprechung an. Bereits das Landgericht München I  hat zugunsten der Käufer mit Urteil vom 14.04.2016 (Az. 23 O 23033/15) entschieden. Eine endgültige Beurteilung ist erst möglich, wenn weitere Gerichtsurteile zur Betrugssoftware ergangen sind.