VW-Abgasskandal: LG Lüneburg hält eine maximale Nachbesserungsfrist von 2 Monaten für angemessen

VW-Abgasskandal: LG Lüneburg hält eine maximale Nachbesserungsfrist von 2 Monaten für angemessen
12.08.2016234 Mal gelesen
Geschädigter Autokäufer hat Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages

Das Lüneburger Landgericht stellt sich in einem Urteil vom 02.06.2016 auf die Seite der Verbraucher: Ein Passat-Käufer verklagte seinen Autohändler, weil dieser nach Bekanntwerden des Skandals und einer Aufforderung zur Nachbesserung durch seinen Kunden nicht fristgemäß nachkommen konnte. Das Gericht spricht dem Käufer das Recht zu, seinen Vertrag rückabzuwickeln und das aufgenommene Darlehen für den Autokauf nicht weiter bezahlen zu müssen.

Neuwagenkauf auf Darlehen

Der betroffene VW-Fahrer entschied sich 2013 dazu einen VW Passat Variant Comforting BlueMotion Technologie 1,6 TDI zu erwerben. Den Neuwagen finanzierte er teilweise mit einem Darlehen. Nachdem der Volkswagen-Skandal seine Wellen schlug, unterrichtete der betroffene Wagenkäufer Anfang November 2015 seinen Händler, dass er bis Ende des Monats eine Nachbesserung wünsche. Jedoch verstrich der Monat ohne geforderte Reparatur, woraufhin der VW-Fahrer den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärte.

Landgericht zeigt sich verbraucherfreundlich

In dem Urteil stellte sich das zuständige Landgericht klar auf die Seite des Klägers: Der erhöhte Stickstoffausstoß weiche von vertraglichen Vereinbarungen ab und stelle einen erheblichen Mangel dar. Der Käufer habe folgerichtig einen Anspruch auf Nacherfüllung der mangelhaften Kaufsache. Das Landgericht sah im vorliegenden Fall eine angekündigte Nacherfüllung als zeitlich nicht mehr angemessen an. Der Entscheidung zufolge soll die Nachbesserung innerhalb von 2 bis 3 Wochen geschehen, jedenfallsnicht länger als 2 Monate auf sich warten lassen.

Kredit muss nicht weiter abbezahlt werden

Das Landgericht stellt zudem fest, dass der Kläger aufgrund der Rückabwicklung die Darlehensraten der finanzierenden Bank nicht weiter bedienen müsse. Es handele sich um ein verbundenes Geschäft, so dass der Käufer den Rücktritt auch der finanzierenden Bank entgegenhalten kann.

Für den Passatkäufer bedeutet das Urteil, dass sein Kaufvertrag rückabgewickelt werden kann und er Anspruch auf den ursprünglich Kaufpreis minus der Nutzungsentschädigung, also dem Wertverlust durch die abgefahrenen Kilometer, hat.

Was bedeutet das Urteil für betroffene VW-Käufer?

Das Urteil unterstreicht die positive und verbraucherfreundliche Tendenz der "Abgas-Entscheidungen" deutscher Zivilgerichte. Nachdem das Landgericht Bochum im März 2016 zunächst zugunsten eines VW Händlers entschied und die Nachbesserungsmöglichkeit zum damaligen Zeitpunkt für zumutbar hielt, dürften die neuen Entscheidungen (so auch LG München I vom 14.04.2016) eine klare zeitliche Grenze für die Nachbesserung gesetzt haben.

Fast ein Jahr nach den Veröffentlichungen des Abgasskandals wurden in einer Vielzahl von betroffenen Fahrzeugen der Mangel nicht beseitigt.

Sie haben Fragen rund um rechtliche Möglichkeiten für vom Abgasskandal betroffene VW-Kunden? Dann setzen Sie sich mit uns in Kontakt unter 02 11/83 68 05-70 oder kanzlei@baum-reiter.de.