VW-Abgasskandal: Auch Großkunde verklagt Volkswagen

VW-Abgasskandal: Auch Großkunde verklagt Volkswagen
10.02.2017201 Mal gelesen
Nicht nur Privatkunden klagen gegen VW wegen der Abgasmanipulationen auf Schadensersatz. Auch der Großkunde „Deutsche See“ hat Schadensersatzklage eingereicht, wie die Fischmanufaktur am 5. Februar mitteilte. Das Unternehmen fühle sich von dem Autobauer arglistig getäuscht.

"Niedrige Emissionswerte und Umweltschutz sind in der heutigen Zeit ein durchaus stichhaltiges Argument für Autokäufer. Von daher ist es nachzuvollziehen, wenn nicht nur private Käufer, sondern auch Gewerbetreibende auf Nachhaltigkeit setzen und sich von VW getäuscht sehen", sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

So sieht man es wohl auch bei der Fischmanufaktur "Deutsche See". Sie habe ihre Flotte von rund 500 Fahrzeugen mit VW-Fahrzeugen ausgerüstet, weil VW das umweltfreundlichste und nachhaltigste Mobilitätskonzept versprochen habe. Über diese nicht eingehaltenen Versprechungen sei man enttäuscht. Da alle Versuche, mit VW zu einer Einigung zu kommen, gescheitert seien, wurde nun Klage beim zuständigen Landgericht Braunschweig eingereicht. Nach Medienberichten beläuft sich die Schadensersatzklage auf 11,9 Millionen Euro.

"Ob Großkunde oder Einzelkunde - VW sollte endlich zu der Einsicht kommen, dass die Kunden durch die Abgasmanipulationen bei Diesel-Fahrzeugen getäuscht wurden und sich unter falschen Voraussetzungen für den Kauf eines Wagens aus dem Hause VW entschieden haben. Mit einer einfachen Umrüstung ist es meines Erachtens nicht getan, zumal die Autos dadurch auch einen Wertverlust erleiden können", so Cäsar-Preller.

In den USA erhalten die betroffenen VW-Kunden eine großzügige Entschädigung. In Europa ist Volkswagen zu vergleichbaren Schritten offenbar nicht bereit. "Von daher ist es kein Wunder, wenn die Kunden versuchen, ihr Recht gerichtlich durchzusetzen und Klage einreichen", sagt Cäsar-Preller. Die Erfolgsaussichten dürften zudem gestiegen sein. Verschiedene Gerichte haben sich inzwischen auf Seiten der VW-Käufer gestellt. Für Aufsehen sorgte besonders ein Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 17. Januar 2017 (3 O 139/16). Das LG gab der Klage eines betroffenen Skoda-Käufers statt. Volkswagen muss das Fahrzeug mit der Manipulations-Software zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Das Gericht verwies darauf, dass kein verständiger Kunde ein Auto mit einer nicht gesetzeskonformen Manipulationssoftware kaufen würde. Unterm Strich habe der Kunde nicht bekommen, was ihm laut Kaufvertrag zustand - nämlich ein technisch einwandfreies und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes Fahrzeug.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Cäsar-Preller: "Das Landgericht hat aber genau den Kern getroffen. Von daher dürfte von diesem Urteil auch eine gewisse Signalwirkung ausgehen, die VW-Käufern Hoffnung geben sollte."

 

Die Kanzlei Cäsar-Preller nimmt bundesweit die Interessen geschädigter Kunden wahr.

 

 

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