Vorzeitiger Abbruch von eBay-Auktion: AG Darmstadt hat keine Bedenken

Vorzeitiger Abbruch von eBay-Auktion: AG Darmstadt hat keine Bedenken
07.07.2014346 Mal gelesen
Unter welchen Umständen darf ein Verkäufer eine eBay-Auktion vorzeitig ohne Angaben von Gründen abbrechen? Das Amtsgericht Darmstadt gesteht ihm in einer aktuellen Entscheidung weitgehende Narrenfreiheit zu – was mir sehr zweifelhaft erscheint.

Ein eBay-Nutzer stellte einen gebrauchten Rückwärtskipper zum Verkauf ein. Dabei gab er eine Laufzeit von 10 Tagen an. Doch ein Tag später überlegte er sich es anders und brach einfach so die eBay-Auktion ab. Zu diesem Zeitpunkt gab gerade ein weiterer Nutzer das Höchstgebot von 267 Euro ab. Er wollte sich mit dem vorzeitigen Abbruch der eBay-Auktion nicht zufrieden geben und verlangte vom eBay-Verkäufer schließlich die Zahlung von 2.193,45 Euro Schadensersatz. Doch dieser weigerte sich zu zahlen.

Vorzeitiger Abbruch von eBay-Auktion soll grundlos möglich sein

Hierzu entschied das Amtsgericht Darmstadt mit Urteil vom 25.06.2014 (Az. 303 C 243/13), dass der eBay-Verkäufer keinen Schadensersatz leisten muss. Nach Auffassung des Gerichtes darf ein eBay-Nutzer normalerweise eine laufende Auktion jederzeit abbrechen, ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen.

Ausnahme: eBay-Auktion ist fast beendet

Das gilt allerdings nur, soweit die Laufzeit bis zum Ende der Auktion noch mehr als 12 Stunden dauert. Bis zu diesem Zeitpunkt sei der Käufer nicht schutzwürdig. Er dürfe noch nicht darauf vertrauen, dass er eine wertvolle Ware günstig erwerbe. Dies ergebe sich allein schon daraus, dass der zu diesem Zeitpunkt Meistbietende mit höheren Angeboten bis zum Ende der Auktion rechnen müsse. Dies ergebe sich aus der allgemeinen Lebenserfahrung.

eBay-Urteil ist nicht mit BGH Rechtsprechung vereinbar

Diese Entscheidung des Amtsgerichtes Darmstadt lässt sich nicht mit der Rechtsprechung des BGH vereinbaren. Der Bundesgerichtshof weist in seinen Entscheidungen ausdrücklich darauf hin, dass der vorzeitige Abbruch einer eBay-Auktion nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen erlaubt ist (vgl. zuletzt BGH, Entscheidung vom 08.01.2014 Az. VIII ZR 63/13). eBay-Käufer müssen darauf vertrauen dürfen, dass der Verkäufer nicht vorzeitig aus der Auktion aussteigt. Dies hat auch das Oberlandesgericht Nürnberg erkannt - und zu Recht einem geprellten eBay-Käufer mit Urteil vom Urteil vom 26.2.2014 - Az. 12 U 336/13 insgesamt 8.500 Euro Schadensersatz zugesprochen. Die Richter des OLG Nürnberg haben in ihrer Entscheidung die Revision zum BGH zugelassen. Allein schon aufgrund der Höhe des häufig zugesprochenen Schadensersatzes sollten Verkäufer sich den vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion gut überlegen.

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