Vorteil für Versicherte bei Nürnberger Lebensversicherung AG

Vorteil für Versicherte bei Nürnberger Lebensversicherung AG
31.08.2016227 Mal gelesen
Tausende Verbraucher in Deutschland können ihrer teuren Lebens- oder Rentenversicherung heute noch widersprechen, Geld sparen und effektiver Vorsorge betreiben!

Widerspruchsrecht bei Nürnberger Lebensversicherung AG besteht noch Jahre später

Tausende Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 bei der Nürnberger Lebensversicherung AG eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, befinden sich heute in einer rechtlich vorteilhaften Position. Denn auch Jahre später kann dem Vertragsschluss widersprochen, bzw. das eigene Widerspruchsrecht ausgeübt werden. Die Nürnberger Lebensversicherung AG gab über Jahre hinweg Widerspruchsbelehrungen an die eigenen Kunden heraus, die fehler- und lückenhaft waren. In diesen Fällen setzt die Widerspruchsfrist nicht ein, sodass den Versicherungsverträgen de facto "ewig" widersprochen werden kann. Aus diesem rechtlichen Vorteil für Verbraucher kann sich eine enorme Ersparnis ergeben.

 

Doppelter Vorteil durch Widerspruch

Aber warum heute noch alten Verträgen bei der Nürnberger Lebensversicherung AG widersprechen? Zwischen 1994 und 2007 wurden die meisten Lebensversicherungen für Verbraucher unvorteilhaft abgeschlossen. Zum einen wegen des sogenannten Policenmodells. Hierbei erhielt der Kunde wichtige Unterlagen zur Versicherung erst nach Vertragsschluss zugesandt. Erhebliche Details und ggf. Konditionen wurden dem Kunden erst später konkret vor Augen geführt, ein enormer Nachteil. Dieses Modell wurde schon 2008 für unzulässig erklärt. Zum anderen warben im besagten Zeitraum Versicherer wie die Nürnberger Lebensversicherung AG mit fondsgebundenen Lebensversicherungen. Die Versicherungssumme der Kunden wurde an einen Fonds gekoppelt, von dem man sich hohe Renditen versprach. Das Risiko des Finanzmarktes wirkte sich allerdings zum Nachteil der Kunden aus, stagnierende Phasen oder sogar Verluste ließen die erhofften Gewinne der Lebensversicherung ausbleiben.

 

Der Vertragsabschluss bei der Nürnberger Lebensversicherung AG stellte sich im Nachhinein als Fehler dar. Doch einen Ausweg aus der Verbindlichkeit mittels Kündigung zogen die wenigsten in Betracht. Die Summe, die die Versicherung in diesem Fall an die Kunden hätte zahlen müssen (sog. Rückkaufswert) wurde extrem niedrig bemessen. Mit einer Kündigung wären also noch höhere Verluste einhergegangen. Bis heute leben tausende Verbraucher in Deutschland nur unglücklich mit ihrer teuren Lebensversicherung.

 

Der "ewige" Widerspruch ermöglicht nun eine Trennung von dieser Last - nahezu ohne Verlust. Bei einem Widerspruch wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt, die Versicherung muss nahezu alle gezahlten Beiträge an den Kunden erstatten. Diese Summe ist weitaus höher als der Rückkaufswert. Mittels Widerspruchsrecht haben Kunden der Nürnberger Lebensversicherung AG also einen doppelten Vorteil: Das Umgehen des niedrigen Rückkaufswertes einerseits, andererseits die Trennung von der teuren Versicherung.

 

Nürnberger Lebensversicherung AG verschwieg Kunden Details

Dass diese Option besteht, ist nur ein gerechter Ausgleich für die fehlerhaft erfolgten Belehrungen der Nürnberger Lebensversicherung AG. Jahrelang wurden Verträgen Widerspruchs- und Rechtsbelehrungen angefügt, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen.

 

Das Gesetz sieht vor, dass Verbraucher in vollem Umfang und ohne aufkommende Missverständnisse über die eigenen Rechte belehrt werden müssen.

 

Diesem Anspruch wurden die Widerspruchsbelehrungen der Nürnberger Lebensversicherung AG nicht gerecht. Wichtige Unterlagen wurden nicht benannt und waren nicht zuzuordnen, rechtserhebliche Formerfordernisse für den Widerspruch wurden gar nicht erläutert. Der BGH qualifizierte diese Verstöße als Fehler und verwies auf das "ewige" Widerspruchsrecht, basierend auf §5a Abs. 2 VVG a.F..

 

Widerspruchsrecht ausüben - Geld sparen!

Doch keineswegs kann generalisiert werden. Zwar sind rund 60% aller deutschen Versicherungsnehmer zum Widerspruch berechtigt, eine sorgfältige Einzelfallprüfung ist jedoch unumgänglich. Nur so kann ein maximaler Erfolg erzielt werden. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet in diesem Zusammenhang allen potentiell Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an. Nachdem unsere Anwälte Ihre Vertragsunterlagen durchgesehen haben, haben Sie einen fundierten Überblick über die Situation und Ihre Möglichkeiten.

 

Ohne zu zögern, sollte jeder Berechtigte sein Widerspruchsrecht ausüben, Geld sparen und effektiver Vorsorge betreiben!

 

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

 
  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein!

 

Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder Telefon (030 - 200 590 77 11) zur Verfügung!

  

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