Vorsicht bei Verzicht oder Beschränkung von Trennungsunterhalt

Familie und Ehescheidung
18.10.2016191 Mal gelesen
Für die Zukunft kann auf Ehegattentrennungsunterhalt nicht verzichtet werden

Für die Zukunft kann auf Ehegattentrennungsunterhalt nicht verzichtet werden.

Beschränkungen und Begrenzungen des Trennungsunterhalts sind unwirksam, wenn der tatsächlich geschuldete, ermittelte Trennungsunterhalt bis zu 20 % unterschritten ist.

Das bedeutet für Sie, dass der Verzicht auch für die Vergangenheit unwirksam sein kann und Sie rückwirkend den tatsächlich geschuldeten Unterhalt zahlen müssen.

Also: Vorsicht bei derartigen Regelungen. Bei jedem Trennungsunterhaltsverzicht muss genau geprüft werden, ob dieser wirksam ist.