Vorfälligkeitsentschädigung durch Widerruf sparen

Vorfälligkeitsentschädigung durch Widerruf sparen
12.09.2015352 Mal gelesen
Vorfälligkeitsentschädigung und Widerrufsrecht – Durch einen Widerruf Ihres Kreditvertrages können Darlehensnehmer die bei einer Umschuldung fällige Vorfälligkeitsentschädigung sparen.

Sparkassen und Banken erheben eine Entschädigungsgebühr für den Fall, dass ein Darlehen durch den Bankkunden vorzeitig gekündigt wird. Diese Vorfälligkeitsentschädigung soll der Refinanzierungsschaden und Margenschaden des Instituts ausgeglichen werden.

Die aktuellen Zinsen sind gegenüber den in den letzten Jahren vereinbarten Zinszahlungen erheblich gesunken. Damit lohnt es sich meist eine Umschuldung und eine vorzeitige Kündigung eines Kreditvertrages für die Fälle in denen keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.

Nun kommt der "Widerrufs-Joker" ins Spiel. Hat die Bank eine falsche Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag verwendet, entfällt die Verpflichtung für den Darlehensnehmer, die Vorfälligkeitsentschädigung zu leisten. In ca. 80% aller Fälle in den Jahren vor 2010 ist die verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft. Sie damit ungültig und ein Widerruf kann erklärt werden.

Vorfälligkeitsentschädigung kann durch Widerruf gespart werden

Es reichen bereits kleinere Fehler in der Formulierung der Widerrufserklärung und die Forderung nach der Entschädigung entfällt bei einem Widerruf.

Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung wird die Zweiwochenfrist nicht in Gang gesetzt. Diese beginnt nur zu laufen, wenn die Belehrung über das Widerrufsrecht ordnungsgemäß erfolgt ist. Ansonsten hat die Frist noch nicht begonnen und der Widerruf kann jederzeit erklärt werden.

Der Widerruf bewirkt, dass das gesamte Immobiliendarlehen  rückabzuwickeln ist. Der Verbraucher erhält seine geleisteten Zins- und Tilgungsleistungen sowie gegebenenfalls Agio/Disagio und Bearbeitungsgebühren vom Kreditinstitut zurück.

Im Gegenzug muss er die erhaltene Kreditsumme bei marktüblicher Verzinsung für den Immobilienkredit zurückzuzahlen. Die Vorfälligkeitsentschädigung fällt allerdings nicht an. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes gilt für den Widerruf keine Frist. Damit können Verbraucher Kreditverträge auch noch nach Jahren und selbst, wenn diese zwischenzeitlich vollständig abgewickelt sind, widerrufen.

Prüfung Ihres Kreditvertrages und Folgen einer unwirksamen Widerrufsbelehrung

Die kostenlose Erstberatung zu Ihrem Widerruf umfasst in der Regel die Prüfung der Fehler der Widerrufsbelehrung, die Beurteilung Ihres Vertrages durch Gerichtsentscheidungen, Einsparmöglichkeiten durch Ihren Widerruf inkl. Zinszahlungen, Vorfälligkeitsentschädigung und Nichtabnahmeentschädigung sowie die Kosten der Rechtsberatung und Abschätzung des zeitlichen Ablaufs.

Obwohl viele Kreditnehmer ein Widerrufsrecht haben, reagieren Kreditinstitute oft abweisend oder geben keine Rückmeldung auf das Widerrufsschreiben. Es wird darauf spekuliert, dass sich Bankkunden von den Schreiben der Banken beeindrucken lassen, in welchen unterschiedliche, oft nicht einschlägige Urteile angeführt werden. Banken und Sparkassen hoffen auch darauf, dass der Kunden die Verfolgung Ihrer Ansprüche aufgeben, wenn nur genug Zeit verstreicht.

Darlehensnehmer, die Ihre Forderungen über einen Rechtsanwalt durchsetzen,  haben hier sicherlich größere Chancen. Banken zeigen sich deutlich gesprächsbereiter, da sie die Ernsthaftigkeit erkennen und wissen, dass eine Klage droht. Eine einvernehmliche Lösung kann hier oft kurzfristig in einem außergerichtlichen Verfahren gefunden werden. Doch auch für den Fall, dass die Bank außergerichtlich zu keinen Zugeständnissen bereit ist, müssen anwaltlich vertretene Kreditnehmer nicht auf Ihre berechtigten Ansprüche verzichten.

Die Anwaltskanzlei Herfurtner bietet eine Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen an.