Vorfälligkeitsentschädigung bei gekündigtem Kredit müssen Bankkunden nicht einfach hinnehmen

Vorfälligkeitsentschädigung bei gekündigtem Kredit müssen Bankkunden nicht einfach hinnehmen
06.10.2014265 Mal gelesen
Wegen Vorfälligkeitsentschädigungen kann die Kündigung eines Kredits zu einer teuren Angelegenheit werden. Doch auch betroffenen Verbrauchern können Abwehrrechte zustehen – ein Widerruf kann in solchen Fällen weiterhelfen. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Hat ein Kreditnehmer ein Darlehen gekündigt oder trägt sich mit dem Gedanken an eine Kündigung, dann kann ein "Hindernis" auftauchen. Denn viele, insbesondere neuere Kreditverträge sehen vor, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten ist. Das Kreditinstitut fordert - vereinfacht ausgedrückt - die zukünftig entgehenden Zinsen. Ähnliches kann auch Kreditnehmern passieren, die ohne entsprechende Sondertilgungsrechte erhebliche Tilgungen vornehmen möchten. Da die Vorfälligkeitsentschädigungen teilweise alles andere als geringe Summen erreichen, fragen sich die betroffenen Kunden nicht selten, ob sie die geforderte Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen müssen oder ob sie sich dagegen wehren können.

 

Ein Recht, das Verbrauchern in solchen Fällen weiterhelfen kann, ist der Widerruf. Denn ein wirksamer Widerruf des zugrundeliegenden Darlehensvertrags "beseitigt" den Vertrag und somit auch die Grundlage für die Vorfälligkeitsentschädigung. Der Ansatzpunkt hierbei ist es, die in Verträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen zu untersuchen. Wenn die verwendete Widerrufsbelehrung nicht verschiedenen rechtlichen Anforderungen genügt, dann kann der Vertrag nicht nur innerhalb des in den Belehrungen angegebenen Zeitraums widerrufen werden, sondern auch noch später.

 

Doch auch der Widerruf des Darlehensvertrags ist nicht stets ohne Weiteres möglich. Denn es gibt unterschiedliche Arten von Krediten und Darlehen, die teilweise unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterworfen sind. Und auch die Vertragstexte und Widerrufsbelehrungen weisen unterschiedliche Formulierungen auf, die bei der rechtlichen Prüfung unter die Lupe genommen werden müssen. Zudem haben sich auch Gerichte bereits zu unterschiedlichen Formulierungen in Widerrufsbelehrung geäußert. Allerdings "passen" Gerichtsurteile nur dann, wenn sie tatsächlich dieselbe Frage klären - doch um dies klären zu können bedarf es angesichts der komplexen Rechtslage meist bereits einer juristischen Prüfung.

 

Daher kann erst nach einer Prüfung des Einzelfalls bewertet werden, ob ein Widerruf im konkreten Fall erfolgreich sein kann. Wenn Kreditnehmer wissen möchten, wie es um ihren individuellen Fall bestellt ist, können sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weitere Informationen zum Thema Widerruf von Krediten befinden sich auch auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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