Vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung

Internet, IT und Telekommunikation
20.05.2010628 Mal gelesen
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Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 11.11.2008 (Az.: VIII ZR 265/07) deutlich gemacht, dass das vorbehaltlose Bezahlen einer Rechnung nicht automatisch die Annahme eines deklaratorischen oder eines "tatsächlichen" Anerkenntnisses der beglichenen Forderung rechtfertigt. Deutlicht weist das Gericht darauf hin, dass eine vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung nur eine Erfüllungshandlung darstellt und darüber hinaus keine weitere Aussage enthält, dass damit zugleich der Bestand der erfüllten Forderung insgesamt oder in einzelnen Beziehungen außer Streit gestellt werden soll. Dies erfordert stets das Vorliegen weiterer Umstände, die geeignet sind, eine derartige Wertung zu tragen.

 

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