Volkswagen Aktie - Manipulationen bei Abgastests - was VW-Aktionäre jetzt tun sollten - juristische Sicht von KAP Rechtsanwälte

Volkswagen Aktie - Manipulationen bei Abgastests - was VW-Aktionäre jetzt tun sollten - juristische Sicht von KAP Rechtsanwälte
22.09.2015250 Mal gelesen
Das Eingeständnis des VW Konzerns bei Abgastests massiv manipuliert zu haben, hat zu einem massiven Kurssturz bei VW Aktien geführt. Anleger fühlen sich massiv getäuscht und geschädigt und fragen sich nun, was sie unternehmen können, um den entstandenen Schaden auszugleichen. Aus juristischer Sicht

Das Eingeständnis des VW Konzerns bei Abgastests massiv manipuliert zu haben, hat zu einem massiven Kurssturz bei VW Aktien geführt. Anleger fühlen sich massiv getäuscht und geschädigt und fragen sich nun, was sie unternehmen können, um den entstandenen Schaden auszugleichen. Aus juristischer Sicht sind Schadensersatzansprüche gegen die VW AG ein gangbarer Weg, um Verluste der Anleger auszugleichen.

Aus Sicht der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei KAP Rechtsanwälte besteht auf verschiedenen juristischen Ebenen die Möglichkeit, den entstandenen Schaden abzuwenden. "Ansprüche können sich hier unter anderem daraus ergeben, dass die Auslieferung eines manipulierten Motors unter der Bezeichnung "Clean Diesel" und die bewusste Täuschung amerikanischer Behörden die Grundlage für einen massiven Imageschaden der Marke Volkswagen in Amerika gelegt haben." erläutert Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Partner von KAP Rechtsanwälte. Eine Werbung, die zum Kauf der Aktien für viele Anleger beigetragen haben sollte und der sich natürlich auf den Wert des Konzerns und damit jeder einzelnen Aktie auswirkte. Dieser aus Sicht der Anwälte nach den Ermittlungen zur Manipulation relativ unproblematisch geltend zu machende Schadensersatz auf Rückabwicklung kann, je nach Einkaufzeitpunkt der Aktie und Kurs, bereits vielen Aktionären helfen.

Im späteren Verlauf wurden die Aktionäre auch über die eingeleiteten Ermittlungen der Behörden nicht informiert. "Ein Ereignis dieses Ausmaßes hätte jedoch die Pflicht zur unverzüglichen Veröffentlichung einer Ad-Hoc Mitteilung ausgelöst." führt Rechtsanwalt Thorsten Krause weiter aus. § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) legt fest, dass Tatsachen, die den Börsenkurs der zugelassenen Wertpapiere eines Unternehmens erheblich beeinflussen können, unverzüglich zu veröffentlichen sind. Unterbleibt eine solche Mitteilung, ist das Unternehmen Schadensersatzpflichtig (§§ 37 b und 37 c WpHG). Hiervon umfasst sind auch Aktionäre, die vor der Kenntnis von den Manipulationen des VW Konzerns gekauft haben. Auch wer erst vor kurzem VW Aktien gekauft hat, hat nach der Rechtsprechung Anspruch auf Schadensersatz. "Der Bundesgerichtshof sieht in derartigen unterlassenen Informationen eine massive Haftung der Aktiengesellschaften (BGH XI ZR 51/10)." so Rechtsanwalt Krause weiter.

Anleger sollten nun schnell handeln und ihre Ansprüche von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen und geltend machen.

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