Vogel MedienVerlag SRL - "Gerichtliche Mahnung" nur Abzocke?

Vogel MedienVerlag SRL - "Gerichtliche Mahnung" nur Abzocke?
18.03.20144394 Mal gelesen
Uns erreichen Anfragen von besorgten Menschen, die ein Schreiben des Vogel MedienVerlag SRL erhalten haben. In diesem Schreiben ist die Rede von einer "gerichtlichen Mahnung" und der Ton, der dort angeschlagen wird, ist nicht nur juristischer, sondern auch bedrohlicher Natur.

Wer steckt hinter diesen dubiosen Schreiben?

Diese Firma ist uns schon länger bekannt - denn unter dem Namen Sabryem`St Company SRL war sie mit einem ähnlichen Vorgehen aktiv, indem sie durch Branchenbucheinträge unserer Ansicht nach rechtswidrige Forderungen aufstellte und den Betroffenen mit rechtlichen Konsequenzen drohte. Die Trickserei und Abzocke rund um Branchenbucheinträge folgt dem immer gleichen Prinzip: eine Firma gibt vor, ein Branchenbuchregister zu führen und bietet Unternehmern oder Selbstständigen an, "kostenlose" Eintragungen in diese Register vorzunehmen. Später folgt dann aber doch eine Rechnung, denn irgendwo auf der Website oder in den AGB war eine Kostenpflicht erwähnt, die jedoch absichtlich sehr unleserlich (kleine Schrift) oder sonst wie versteckt angezeigt wurde.

Branchenbucheintrag? Wie seriös ist dieses Geschäftsmodell?

Zum Vogel MedienVerlag SRL sollte man noch wissen, dass die Vorgängerfirma ihren Sitz in Rumänien hatte - dort als Sabryem`St Company SRL aktiv. Der neue deutsche Name und der "Sitz in Stuttgart" sollen wohl mehr Seriösität vermitteln und den Anschein erwecken, es handele sich um rechtlich einwandfreie Schreiben. In den Schreiben ist von einer "gerichtlichen Mahnung" die Rede und es wird damit gedroht, rechtliche Schritte einzuleiten, falls der Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen werden sollte. Solche drastischen Formulierungen sind im Bereich der Branchenbucheinträge und der damit verbundenen rechtlichen Auseinandersetzungen üblich und sollen Druck aufbauen, der die Zahlungsbereitschaft der Betroffenen erhöht. Fallen Sie darauf nicht herein!

Unsere Empfehlung für Betroffene!

Wir empfehlen den Betroffenen solcher aggressiven Schreiben, sich nicht einschüchtern zu lassen. Wenn die Kostenpflichtigkeit des Angebots nicht deutlich erkennbar war, muss auch nicht gezahlt werden! Nehmen Sie keinesfalls selbst Kontakt mit der Gegenseite auf, dies kann nur zu ihrem Nachteil ausgelegt werden. Ob es sich um Abzocke handelt, sollte ein erfahrener Rechtsanwalt bewerten. Die Kosten für die Verteidigung gegen Betrüger (Rechtsanwaltskosten) können zivilrechtlich eingeklagt werden, auch erfüllen viele bedrohlich formulierte, aber letztendlich nicht berechtigte Forderungen den Straftatbestand des versuchten Betrugs. Gerne helfen wir Ihnen dabei, sich rechtlich sicher und effektiv zur Wehr zu setzen!