Mittels Abmahnung rügt der Verband Lauterer Wettbewerb e.V., dass auf einem im Wege eines Testkaufes erworbenen Beleuchtungskörper entgegen der gesetzlichen Verpflichtung aus § 7 ProdSG i.V.m. §§ 3 Abs. 2 Nr. 4; 12 ElektroStoffV keine CE-Kennzeichnung aufgebracht sei, welche eine Mindesthöhe von 5mm aufweist.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die in der vom Lauterer Wettbewerb e.V. vorformulierten Fassung eine starre Vertragsstrafenregelung über 5.100,- EUR für den Fall der Zuwiderhandlung vorsieht, werden die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 220,15 EUR sowie Testkaufkosten in Höhe von 260,- EUR zzgl. des Nettokaufpreises des Testkaufartikels geltend gemacht.
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- Beachten Sie unbedingt die gesetzte Fristen !
- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf !
- Unterschreiben Sie nicht vorschnell die beigefügten Unterlassungserklärung !
- Zahlen Sie nicht vorschnell !
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- Lassen Sie sich beraten !
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Frönd Nieß Lenzing Leiers | RECHTSANWÄLTE
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