Vertrieb nicht ordnungsgemäß gekennzeichneter Beleuchtungskörper - Lauterer Wettbewerb e.V mahnt ab !

Vertrieb nicht ordnungsgemäß gekennzeichneter Beleuchtungskörper - Lauterer Wettbewerb e.V mahnt ab !
06.11.2015229 Mal gelesen
Uns wird eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Lauterer Wettbewerb e.V. mit Sitz in München vorgelegt. Betroffen ist der Vertrieb nicht ordnungsgemäß gekennzeichneter Beleuchtungskörper. Hier die Einzelheiten.

Mittels Abmahnung rügt der Verband Lauterer Wettbewerb e.V., dass auf einem im Wege eines Testkaufes erworbenen Beleuchtungskörper entgegen der gesetzlichen Verpflichtung aus § 7 ProdSG i.V.m. §§ 3 Abs. 2 Nr. 4; 12 ElektroStoffV keine CE-Kennzeichnung aufgebracht sei, welche eine Mindesthöhe von 5mm aufweist.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die in der vom Lauterer Wettbewerb e.V. vorformulierten Fassung eine starre Vertragsstrafenregelung über 5.100,- EUR für den Fall der Zuwiderhandlung vorsieht, werden die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 220,15 EUR sowie Testkaufkosten in Höhe von 260,- EUR zzgl. des Nettokaufpreises des Testkaufartikels geltend gemacht.

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Tip:

- Beachten Sie unbedingt die gesetzte Fristen !
- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf !
- Unterschreiben Sie nicht vorschnell die beigefügten Unterlassungserklärung !
- Zahlen Sie nicht vorschnell !
- Behalten Sie die Ruhe !
- Lassen Sie sich beraten !

Nutzen Sie ein kostenloses Erstgespräch, um sich zu informieren !

So funktionierts:

- Abmahnung per Fax oder eMail an uns senden,
- Ihre Kontaktdaten angeben,
- Wir rufen Sie zurück !

Entscheiden Sie erst danach verbindlich, ob Sie uns mit der weiteren Bearbeitung beauftragen möchten.

Frönd Nieß Lenzing Leiers | RECHTSANWÄLTE

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