Damit wird nach Auffassung der beauftragten Anwälte der Pearl GmbH gegen die Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung verstoßen. Diese sieht in § 22a Abs. 1 StVZO vor, dass bestimmte für die Verkehrssicherheit relevanten Fahrzeugteile in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen. Dazu gehören gemäß § 22a Abs. 1 Nr. 22 StVZO auch Strahler für Fahrräder.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der Pearl GmbH werden Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz geltend gemacht.
Zudem wird die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten auf der Grundlage eines Streitwerts von € 20.000 in Höhe von insgesamt Euro 984,60 (netto) gefordert.
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Tip:
- Beachten Sie unbedingt die gesetzte Fristen !
- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf !
- Unterschreiben Sie nicht vorschnell die beigefügten Unterlassungserklärung !
- Zahlen Sie nicht vorschnell !
- Behalten Sie die Ruhe !
- Lassen Sie sich beraten !
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So funktionierts:
- Abmahnung per Fax oder eMail an uns senden,
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- Wir rufen Sie zurück !
Entscheiden Sie erst danach verbindlich, ob Sie uns mit der weiteren Bearbeitung beauftragen möchten.
Frönd Nieß Lenzing Leiers | RECHTSANWÄLTE
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