Verstoß gegen § 22a StVZO - Abmahnung durch Pearl GmbH wegen des Vertriebs von Fahrradlampen

Verstoß gegen § 22a StVZO - Abmahnung durch Pearl GmbH wegen des Vertriebs von Fahrradlampen
24.02.2016400 Mal gelesen
Die Firma Pearl GmbH aus Buggingen spricht über ihre Rechtsanwälte eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Angebotes von Fahrradlampen auf der Verkaufsplattform Amazon aus, welche nach den Feststellungen eines Testkaufes nicht für den Straßenverkehr zugelassen sein sollen.

Damit wird nach Auffassung der beauftragten Anwälte der Pearl GmbH gegen die Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung verstoßen. Diese sieht in § 22a Abs. 1 StVZO vor, dass bestimmte für die Verkehrssicherheit relevanten Fahrzeugteile in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen. Dazu gehören gemäß § 22a Abs. 1 Nr. 22 StVZO auch Strahler für Fahrräder.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der Pearl GmbH werden Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz geltend gemacht.

Zudem wird die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten auf der Grundlage eines Streitwerts von € 20.000 in Höhe von insgesamt Euro 984,60 (netto) gefordert.

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- Beachten Sie unbedingt die gesetzte Fristen !
- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf !
- Unterschreiben Sie nicht vorschnell die beigefügten Unterlassungserklärung !
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Entscheiden Sie erst danach verbindlich, ob Sie uns mit der weiteren Bearbeitung beauftragen möchten.

Frönd Nieß Lenzing Leiers | RECHTSANWÄLTE

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