Versteuert wird wie im Gesellschaftervertrag festgelegt - ob fair oder nicht!

Versteuert wird wie im Gesellschaftervertrag festgelegt - ob fair oder nicht!
13.01.2017281 Mal gelesen
Im Gesellschaftervertrag sind die Gewinnausschüttungen klar geregelt:

Jeder Gesellschafter einer Gemeinschaftspraxis hat den ihm zustehenden Teil des Gewinns zu versteuern, auch dann, wenn nach einer Betriebsprüfung herauskommt, dass der Gewinn eines einzelnen Partners überdurchschnittlich höher ausfällt als eigentlich erwartet wurde.

In einem aktuell vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg verhandelten Fall hatte sich ein 40 %-Gesellschafter gegen seinen Steuerbescheid gewehrt, als nach einer Betriebsprüfung mit Nichtanerkennung von Betriebsausgaben die von einem einzelnen Partner verursacht wurden und auch nur ihm zuzuordnen sind, sein Gewinnanteil um 40 % aus diesem Sachverhalt erhöht wurde. Seine Meinung: "Hat nur ein bestimmter Arzt profitiert, dann sollte ihm fairerweise auch die entsprechende Steuerlast zugerechnet werden." Dazu Jörg Treppner Steuerberater und Partner bei AJT in Neuss: "Solche Details wären in der Lösung zwar fair, aber das Finanzamt muss sich dafür nicht interessieren, hier wird entsprechend des Gesellschafterplanes verteilt!"

Die beiden Kollegen hatten sich innerbetrieblich nicht auf einen Ausgleich einigen können und der Kläger wollte natürlich nicht einsehen, Vorteile versteuern zu müssen, die er niemals erhalten hatte, daher rief er das Finanzgericht an. Das Finanzgericht ließ keinen Zweifel an der Gültigkeit des Verteilerschlüssels innerhalb des Gesellschaftervertrages. Ein Ausgleich könne nur im zivilrechtlichen Verfahren angestrebt werden, aus Sicht des Fiskus sei der Fall abgeschlossen.

Treppner, Fachberater für das Gesundheitswesen: "Das Beispiel zeigt die Wichtigkeit eines sorgsamen Aufsetzens von Gesellschafterverträgen deutlich an. Eine solche Konstellation ist bei einem 40/60-Verhältnis immer zu erwarten und somit Ärger vorprogrammiert!" Treppner empfiehlt, aus dem Urteil Lehren zu ziehen und Gesellschafterverträge mit Klauseln zu erweitern, die Streit um den Verteilerschlüssel ausschließen.

Die Revision gegen diese Entscheidung ist noch beim BFH anhängig.


Mehr Informationen: https://www.steuerberatung-ajt-neuss.de/