Versteckte Bearbeitungsgebühren bei KfW-Darlehen der ING-DiBa AG

Versteckte Bearbeitungsgebühren bei KfW-Darlehen der ING-DiBa AG
30.09.20141959 Mal gelesen
Die vorformulierten Bearbeitungsgebühren, die standardmäßig von vielen Banken erhoben wurden, sind durch die Entscheidung vom Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt. Banken dürfen für Verbraucherkredite kein Bearbeitungsentgelt erheben.

Wie bekommt der Verbraucher, Darlehensnehmer und Bankkunde die unzulässig erhobenen Bearbeitungsgebühren auf faire Art und Weise nach dem Bundesgerichtshofurteil unbürokratisch zurück?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 13.05.2014 zum Az. X ZR 405/12 und zum Az. X ZR 170/13 sind Bearbeitungsgebühren in Darlehensverträgen unzulässig. Nicht immer finden sich die Bearbeitungsgebühren jedoch deutlich im Vertrag wieder, wie z. B. bei der Oyak Anker Bank, der Santander Consumer Bank oder der Targobank. Kunden, die bei diesen Banken einen Darlehensvertrag haben, haben es einfach. Zwei Stellen im Vertrag sind ausschlaggebend, um zu wissen, wie der Bankkunde und Darlehensnehmer die unzulässig erhobenen Bearbeitungsgebühren den Bank und Kreditinstituten zurück fordern kann.

  1. Der Vertrag wurde ab 2011 geschlossen;
  2. Vertragspunkt Bearbeitungsgebühr: Im Vertrag wir eine Gebühr in Euro ausgewiesen.
 

Diese Verträge sind damit klar und deutlich für die Geltendmachung der Rückforderung von Bearbeitungsgebühren geeignet.

Vertragsgestaltung bei der ING-DiBA AG gestaltet sich komplizierter

Die ING-DiBa AG mit Stammsitz in der Theodor-Heuss-Allee 2 in 60486 Frankfurt am Main hat sich auch Bearbeitungsgebühren von ihren Darlehensnehmern zahlen lassen. Allerdings findet sich hier im Darlehensvertrag die Bearbeitungsgebühr nicht auf den ersten Blick, es darf gesucht werden. Die Angaben zur Bearbeitungsgebühr sind in den Darlehensbedingungen versteckt.

Den Experten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB wurde ein Darlehensvertrag bei der ING-DiBa AG zur Prüfung vorgelegt. Wunsch der Auftraggebende war es, die Widerrufsbelehrung vorab von einem erfahren Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auch Richtigkeit prüfen zu lassen. Bei der Prüfung der Widerrufsbelehrung wurde der gesamte Vertrag geprüft. Diese Prüfung durch die Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB ergab, dass die ING-DiBa AG in den vertraglichen Regelungen Bearbeitungsgebühren verlangt, die unzulässig sind.

Bei dem hier zur Prüfung eingereichten Darlehensvertrag findet sich unter 3. Auszahlungskurs:

"96,00 %, der Nettokreditbetrag beträgt 19.200,00 Euro. Der Abzug vom Nennbetrag erteilt sich auf nachstehende Gebühren der KfW wie folgt auf:

 

2 % Bearbeitungsgebühr

 

2 % Risikoprämie für das Recht zur außerplanmäßigen Tilgung des Kredits während des Zinsbindungszeitraums

 

Der Abzug beinhaltet laufzeitunabhängige Gebühren und wird bei vorzeitiger Tilgung nicht anteilig erstattet."

 

Auch diese Regelung ist nach der Rechtsprechung des BGH unwirksam. Entscheidend ist, dass der BGH das Bearbeitungsentgelt als Preisnebenabrede qualifiziert hat. Es kommt daher nicht darauf an, ob es in Zahlen oder Prozenten angegeben wird. Die Banken, egal, ob versteckt oder offensichtlich, erheben das Bearbeitungsentgelt für die Überprüfung ihrer eigenen Interessen. Es liegt allein im Interesse der Banken, zu prüfen, ob die Bonität des Kunden gut ist. Genau das lässt sich die Bank aber vom Kunden bezahlen. Dies darf sie nun nach aktuellem Urteil Az. X ZR 405/12 und zum Az. X ZR 170/13 nicht mehr. Das haben die obersten deutschen Richter am Bundesgerichtshof entschieden.

Die ING-DiBa AG durfte wie die Santander Consumer Bank, Targobank oder Oyak Anker Bank kein Bearbeitungsentgelt von der beantragten Darlehenssumme einbehalten. Die betroffenen Darlehensnehmer können diesen unzulässig erhobenen Betrag vom betreffenden Kreditinstitut zurückfordern.

Das Verstecken der Gebühren in einem Fließtext bei den KfW-Darlehen, die sicherlich bei der IngDiBa zu tausenden abgeschlossen worden sind, hilft hier nicht weiter. Die Bearbeitungsgebühr ist und bleibt unzulässig und kann zurückgefordert werden. Erst Fälle, in denen die versteckten Gebühren entdeckt wurden, werden nun durch die Experten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner mbB mit der Bank außergerichtlich verhandelt. Sollte keine Lösung gefunden werden, muss wohl eine Klage eingereicht und die Gebühr gerichtlich zurückgefordert werden.

Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB wird weiter berichten.

 

Pressekontakt/ViSdP:

 

Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB

vertreten durch die Partner

Dr. Thomas Schulte, Dr. Sven Tintemann, Kim Oliver Klevenhagen

Malteserstraße 170/172

12277 Berlin

Sofortkontakt unter 030 - 22 19 22 010 und dr.schulte@dr-schulte.de