Versicherungsrecht – Prämie für „Nettopolice“

Versicherungsrecht – Prämie für „Nettopolice“
26.02.2014289 Mal gelesen
Sowohl Versicherungsmakler als auch Versicherungsvertreter sind befugt, sich von ihren Kunden eine Prämie für den Abschluss einer „Nettopolice“ versprechen zu lassen (BGH vom 12.12.2013 – III ZR 124/13).

Sowohl Versicherungsmakler als auch Versicherungsvertreter sind befugt, sich von ihren Kunden eine Prämie für den Abschluss einer "Nettopolice" versprechen zu lassen (BGH vom 12.12.2013 - III ZR 124/13).

Der grundsätzliche Unterschied zwischen Versicherungsmakler und -vertreter besteht darin, dass ein Versicherungsmakler der Interessenvertreter des Kunden ist, während der Versicherungsvertreter "im Lager des Versicherers" steht, § 59 Versicherungsvertragsgetz. Rechtlich bisher ungeklärt war, ob sich beide - Makler und Vertreter - eine Prämie für die Vermittlung einer "Nettopolice" in der Lebensversicherung versprechen lassen können. In einer solchen Police sind die Kosten für Beratung, Vermittlung, Abschluss etc. nicht versteckt enthalten, sondern werden mit dem Kunden separat, und daher transparent, vereinbart. Der BGH hat jüngst entschieden, dass dies für beide Berufsgruppen zulässig ist. Der Vermittlung einer Nettopolice in Verbindung mit einer gesonderten Prämie hierfür steht für beide Gruppen rechtlich nichts entgegen.