Verschärfung der Selbstanzeige geplant

Steuern und Steuerstrafrecht
18.02.2014356 Mal gelesen
In der Aktuellen Stunde zum Thema "Haltung der Bundesregierung zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung" fand letzte Woche eine Debatte im Bundestag statt. Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) verwies dabei auf eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die gerade Änderungsvorschläge erarbeitet habe. Er gehe davon aus, sagte Schäuble, dass die Regelung zum Strafzuschlag verschärft und eventuell auch die Verjährungsfrist verlängert wird.

Hintergrund: Uli Hoeneß, Alice Schwarzer, André Schmitz - die öffentliche Bloßstellung prominenter Steuerhinterzieher hat in der letzten Zeit die politische Debatte befeuert. Dabei geriet insbesondere das in den Fällen Hoeneß und Schwarzer zur Anwendung gekommene Rechtsinstrument der strafbefreienden Selbstanzeige heftig in die Kritik. Danach wird auf ein Strafverfahren verzichtet, wenn ein von den Behörden noch nicht erkannter Steuerhinterzieher sich selbst anzeigt und die hinterzogenen Steuern zuzüglich sechs Prozent Zinsen pro Jahr nachzahlt. Sofern mehr als 50.000 Euro pro Jahr hinterzogen wurden, sind weitere fünf Prozent Strafzuschlag fällig, damit auf die Strafverfolgung verzichtet wird.

Hierzu wurde u.a. weiter ausgeführt:

  • Mit ihrer Forderung zur Abschaffung des Instruments der strafbefreienden Selbstanzeige blieb die Fraktion Die Linke, welche die Debatte beantragt hatte, allein. Sozialdemokratische Redner dagegen forderten im Einklang mit den Koalitionskollegen von CDU und CSU eine Verschärfung der bestehenden Regelung. Auch von Bündnis 90/Die Grünen kam dafür Unterstützung.
  • Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) beantwortete die Position der Fraktion Die Linke mit dem Spruch: "Sie hängen keinen, sie hätten ihn denn."
  • Es sei ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, dass sich niemand selbst belasten muss. Einzig im Steuerrecht bestehe die Pflicht zur vollständigen Offenbarung seiner Verhältnisse. Würde die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige abgeschafft, könnten Anwälte in Steuerstrafprozessen die Verwendung von Steuererklärungen als Beweismaterial ablehnen, da sich der Angeklagte damit selbst belastet. Deshalb und nicht in erster Linie wegen möglicher Mehreinnahmen des Staates müsse es die strafbefreiende Selbstanzeige weiterhin geben.
  • Schäuble verwies aber auf eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die gerade Änderungsvorschläge erarbeitet habe und diese nun in die Diskussion einbringen werde. Er gehe davon aus, sagte Schäuble, dass die Regelung zum Strafzuschlag verschärft und eventuell auch die Verjährungsfrist verlängert wird.

Quelle: Bundestag online

Ratschlag: Wer über die Erstattung einer Selbstanzeige nachdenkt, sollte dies noch nach aktueller Rechtslage tun.