Verletzung des Pressekodex – ein Wettbewerbsverstoß?
Die Reglementierungen des verlegerischen und journalistischen Handelns im Pressekodex stellen Nomen des Berufsrecht dar, die das Verhalten der betreffenden Verkehrskreise auf dem Markt definieren.
Insoweit könnte man daran denken, dass eine Verletzung derselben einen Wettbewerbsverstoß gegen den § 4 Nr. 11 UWG inkorporiert, sodass Unterlassungsansprüche von konkurrierenden Verlegern und Journalisten insoweit denkbar wären.
Da es sich bei den Normen des Pressekodex jedoch nicht um Rechtsnormen in dem Sinne handelt, wie es der Tatbestand des § 4 Nr. 11 UWG erfordert, scheidet dessen unmittelbare Anwendung aus.
Allerdings ist es im Lauterkeitsrecht anerkannt, dass auch Standesregeln einen ähnlichen Wert haben, nämlich dahingehend dass deren Verletzung eine Wettbewerbswidrigkeit der einschlägigen Wettbewerbshandlung indiziert.
Demzufolge wir man zumindest bei groben Verstößen gegen die im Pressekodex niedergelegten publizistischen Pflichten von einem Wettbewerbsverstoß ausgehen können, der seine dogmatische Verankerung in der Generalklausel des § 3 UWG findet.
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