Verkauf von Rollkoffern- die Patentanwälte der Kanzlei Dompatent mahnen im Auftrag der Rimowa GmbH wegen Markenrechtsverletzung ab

Verkauf von Rollkoffern- die Patentanwälte der Kanzlei Dompatent mahnen im Auftrag der Rimowa GmbH wegen Markenrechtsverletzung ab
27.02.2017240 Mal gelesen
Die Kanzlei Dompatent mahnt einen Verkäufer von Rollerkollern auf eBay wegen eines markenrechtlichen Verstoßes ab. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, unter Verletzung des Markenrechts Nachahmungen eines Aluminium-Hartschalenkoffers angeboten zu haben.

Die uns vorliegende Abmahnung hat einen vermeintlichen Markenrechtsverstoß zum Gegenstand. Auftraggeber der Abmahnung ist die Rimowa GmbH, die Hartschalen Rollkoffer herstellt. Charakteristisch für die Koffer der Rimowa GmbH ist ein Aluminium- oder Kunststoffgehäuse, das mit einem Rillen-Design versehen ist. Dieses Rillen-Design der Rimowa GmbH ist markenrechtlich geschützt und vermag bei einem Kunden die Assoziation mit dem Hersteller der Rimowa GmbH hervorzurufen. Preislich bewegen sich die Koffer im gehobenen Segment und kosten zwischen 200,00 - 800,00 EUR.

Auf der Internethandelsplattform eBay sei der Abgemahnte als Verkäufer von Rollerkoffern aufgetreten, die der Kofferserie "Topas" der Rimowa GmbH bezüglich des Rillen-Designs, Schlössern, Eckenschonern sowie des Rollengehäuses gleichen. Tatsächlich handle es sich bei den angebotenen Koffern jedoch um  Nachahmungen des Rimowa Koffers der "Topas-Serie".

Verletzung des Marken- und Wettbewerbsrechts

Die Kanzlei dompatent rügt zum einen, einen Verstoß gegen §14 Abs. 2 S. 2 MarkenG. Hierin heißt es:

[.] Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr[.]  ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfaßten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, daß das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder [.]

Als unlautere Nachahmungen eines Modells der Topas-Serie stelle der Verkauf der Koffer durch den Abgemahnten zudem einen wettbewerbsrechtlichen im Sinne der  §§ 3, 4 Nr. 9 a) und b) UWG dar. (§ 4 Nr.9 UWG entspricht inzwischen § 4 Nr. 3 UWG). Hierin heißt es:

Unlauter handelt, wer [.]Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er a) eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt oder b) die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt.

Forderung: Auskunft, Unterlassung und Aufwendungsersatz

Die Patentanwälte der Kanzlei dompatent leiten sowohl aus den wettbewerbs-, als auch den markenrechtlichen Verstößen, Ansprüche auf Unterlassung und Aufwendungsersatz ab.

Im Anhang der Abmahnung befindet sich die Rechnung für die Beauftragung der Kanzlei Dompatent in einer Höhe von 3.416,90 EUR, die auf Grundlage eines Streitwertes von 350.000,00 EUR berechnet wurde. Zudem liegt eine vorgefertigte Unterlassungserklärung bei, die der Abgemahnte ausgefüllt zurückschicken soll.

Haben auch Sie ein Abmahnung erhalten und sind noch unschlüssig, was zu unternehmen ist?

Im Marken- und Wettbewerbsrecht kommt es häufig zu Abmahnungen. Sie dienen der außergerichtlichen Durchsetzung von Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen. Abmahnung erreichen dem Empfänger häufig unvorbereitet und können einschüchternd wirken. Häufig wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch ein Schadensersatz gefordert. Dennoch sollten Sie sich von einer Abmahnung nicht aus der Ruhe bringen lassen. Zwar sollten Abmahnungen grundsätzlich ernst genommen und die enthaltenen Fristen beachtet werden, dennoch bieten sich auch für Sie Verteidigungsmöglichkeiten, wenn Sie sich rechtzeitig professionellen Rechtsrat einholen.

Dieser Rechtsrat ist  häufig auch nötig, denn für "Nicht-Juristen" ist die Rechtslage meist nur schwierig einzuschätzen. Treffen die Vorwürfe tatsächlich, wie in der Abmahnung geschildert, zu? Sollten Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung in dieser Form unterzeichnen? Was genau ist die angedrohte einstweilige Verfügung und welche Konsequenzen würde diese für Sie mit sich bringen? All diese Fragen lassen sich am besten mit einem Rechtsanwalt auf dem entsprechenden Rechtsgebiet klären.

Wenn Sie eine Abmahnung bezüglich einer markenrechtlichen Angelegenheit erhalten haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Die Rechtsanwälte Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg vertreten Abgemahnte in den Rechtsgebieten Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht und besitzen die nötige Erfahrung auf dem Gebiet der Verteidigung von Abgemahnten. Eine serviceorientierte Beratung und die Interessen unserer Mandanten stehen bei uns dabei stets im Vordergrund.

In einem kostenlosen Erstgespräch mit können wir Ihnen eine erste Einschätzung des Falls geben und mögliche weitere Schritte besprechen. Rufen Sie uns gerne an oder senden uns Ihre Abmahnung per Fax oder E-Mail zu.

      

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