„Verfassung für Unternehmer“ – Unternehmergrundrechte in Polen

„Verfassung für Unternehmer“ – Unternehmergrundrechte in Polen
22.05.2015179 Mal gelesen
Entwicklung Gesellschaft- und Unternehmensrecht in Polen: Verwaltungsbehörden sollen sich Unternehmern gegenüber kooperativer zeigen. Die Reform sieht vor allem die Verankerung des Rechts der Ausübung der Gewerbefreiheit, das Recht auf Gleichbehandlung und das Diskriminierungsverbot vor.

Aktuelle Entwicklung Gesellschaft- und Unternehmensrecht in Polen: Verwaltungsbehörden sollen sich Unternehmern gegenüber kooperativer zeigen - Seminarveranstaltung Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB, von Rechtsanwältin Patrycja Mika, Expertin für deutsch-polnisches Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Projekt zum Gesetz über die allgemeine Wirtschaftstätigkeit wurde von der polnischen Regierung angenommen. Ziel des Gesetzes ist es, die Rechte und Garantien für Unternehmer zu verstärken und Mechanismen einzuführen, die zu einer partnerschaftlichen Beziehung zwischen den Unternehmern und Behörden führen soll. Das Gesetz soll hervorheben, dass Verwaltungsorgane Partner und Helfer von Bürgern und Unternehmen sein sollen. Es sieht vor allem die Verankerung des Rechts der Ausübung der Gewerbefreiheit, das Recht auf Gleichbehandlung und das Diskriminierungsverbot vor. Zusätzlich soll es den Unternehmen ein "Recht zum Fehler" gewähren - Unternehmer, die Fehler ohne eigenes Verschulden begangen haben, sollen von den Behörden sanfter behandelt werden. Es soll auch der Grundsatz hervorgehoben werden, dass "was nicht verboten ist, erlaubt ist".

Rechtsanwältin Mika aus der Berliner Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB erläutert die wichtigsten Punkte des Gesetzesentwurfes. Im Rahmen einer Gesprächsrunde in den Räumen der Kanzlei in Berlin werden zum Thema "Aktuelles im Gesellschafts- und Unternehmensrecht" diskutiert. "Zum Teil ist fraglich, ob man hier tatsächlich von einer ,Reform' sprechen kann. Die in dem Projekt genannten Rechte bestanden bereits, vielleicht nur in anderer Form. Dass sich Behörden in Polen kooperativer zeigen sollten, ist klar und definitiv nötig. Mit der Einführung des Gesetzes müsste sich allerdings auch noch die Einstellung so mancher Beamten und Behörden gegenüber den Bürgern ändern", gibt Rechtsanwältin Mika zu bedenken.

 

Unternehmer werden gegenüber Verbrauchern privilegiert

Verbraucherschützer wenden gegen das Projekt des Gesetzes ein. Ein Hauptargument der Verbraucherschützer dagegen, dass es Vorteile und Rechte für Unternehmer gegenüber Behörden vorsieht, und somit zugleich die Position des Unternehmers besserstellt, ohne dabei die Rechte der Verbraucher zu beachten. Die Unternehmer werden so gegenüber Verbrauchern privilegiert.

 

Behörden sollen effektiver und zielgerichteter arbeiten und Zeit und Kosten sparen

Rechtanwältin Mika stellt die positiven Ansätze der Regulierung in den Vordergrund: "Die neuen Regulierungen sollen dazu führen, dass ein Großteil der Angelegenheiten durch das Organ in der 1. Instanz erledigt werden soll, was sich zeit- und kostensparend auswirkt. Dazu sollen vor allem Instrumente beitragen, wie die Mediation, die Informationspflicht über die Nichterfüllung von Voraussetzungen durch die Antragssteller, die unternehmerfreundliche Auslegung von Vorschriften und die Vermutung der Redlichkeit (Rechtschaffenheit) der Unternehmer."

Zu den wichtigsten Grundsätzen der Regulierung gehören:

 
  1. Der Grundsatz der unternehmerfreundlichen Auslegung

Es wird verboten, die Gesetze zum Nachteil der Unternehmer auszulegen. Bei Zweifeln soll der Grundsatz gelten: "in dubio pro libertate" (im Zweifel für die Freiheit - hier Gewerbefreiheit). Der Grundsatz wird nur dann ausnahmsweise nicht gelten, wenn in dem Verfahren auch Rechte und Interessen von Drittpersonen zu berücksichtigen sind. Dies ist ein Ausfluss des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der ordnungsgemäßen Legislation, der dem Schutz des Vertrauens der Bürger in die Gesetze dient. Dieselben Grundsätze sollten auch für die Anwendung des Gesetzes gelten. Die Bürger (Unternehmer) sollen nicht das Risiko der Unklarheit von Gesetzesformulierungen tragen.

 
  1. Der Grundsatz der Vermutung der Redlichkeit der Unternehmer

Es wird verboten, dass Zweifel an dem Sachverhalt zuungunsten des Unternehmers geklärt werden. Ziel dieses Grundsatzes ist es, Situationen zu eliminieren, in denen der Sachverhalt unklar und undeutlich dargestellt wird oder Beweisschwierigkeiten sich zuungunsten des Unternehmers ausgewirkt haben. Kann der Tatbestand nicht vollständig aufgeklärt werden, so wird vermutet, dass der Unternehmer gesetzmäßig und unter Beachtung der guten Sitten gehandelt hat.

 
  1. Grundsatz der berechtigten Erwartungen

Der Verwaltung wird die Pflicht auferlegt, klar und deutlich gegenüber den Unternehmern aufzutreten und nach einer grundierten Praxis und mit einer deutlichen Kommunikation an die Angelegenheit und die Lösung der Angelegenheit vorzugehen. Ziel ist es, das Risiko zu verringern, dass der Unternehmer mit Änderungen in der Verwaltungspraxis überrascht und überrumpelt wird.

 
  1. Mediationen

Die Mediationen zwischen Unternehmern und Verwaltungsorganen sollen helfen, die Motivationen beider Seiten aufzuklären und mögliche Lösungen auf beiden Seiten zu finden.

 
  1. Die Informationspflichten der Verwaltungsorgane

Verwaltungsorgane werden verpflichtet, vor der Erteilung einer Entscheidung in Angelegenheiten, die auf Antrag des Unternehmers geführt werden, den Unternehmer darüber zu informieren, dass nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind, oder dass nicht alle Unterlagen und Tatsachen vorgebracht wurden, die für eine positive Entscheidung erheblich sind.

Hierzu kommentiert Rechtsanwältin Mika: "Gerade dieser Punkt des Gesetzesentwurfes könnte für die weitere Praxis der Verwaltung und für Unternehmer von besonderer Bedeutung sein. Denn die fehlende Kommunikation und Informationsbereitschaft vonseiten der Behörden in Polen war nach den Meinungen der Unternehmer bisher das größte Problem der unternehmerischen Tätigkeit in Polen. Die Behörden waren nicht verpflichtet, über Mängel in den Anträgen der Bürger zu informieren; so wurden die Antragsteller schnell mit einer negativen Entscheidung überrascht. Um seine Rechte zu verteidigen, musste der Antragsteller Widerspruch einlegen oder erneut einen Antrag stellen, was mit Kosten und Zeitaufwand verbunden war. Nun sollen Informationspflichten zur Vereinfachung eingeführt werden, um solche Situationen zu vermeiden. Mit Spannung wird hierbei beobachtet , wie die Behörden ihre Informationspflicht dann in der Praxis umsetzen werden."


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Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB
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