Wie lautet der Vorwurf des Vereins Wirtschaft im Wettbewerb?
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er im Rahmen einer Werbeanzeige für Kraftfahrzeuge seinen Informationspflichten nicht gerecht werde. Konkret fehle der Rechtsformzusatz des Handelsunternehmens und die Angabe des Unternehmenssitzes. Das Verhalten des Abgemahnten stelle damit einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.
Das fordert der Verein "Wirtschaft im Wettbewerb"
Im Rahmen der Abmahnung fordert der Verein Wirtschaft im Wettbewerb von dem Adressaten des Schreibens die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung liegt dem Schreiben bei. Außerdem soll der Abgemahnte die Kosten der Abmahnung in Höhe von 220 Euro zahlen.
Abmahnung erhalten? - So reagieren sie richtig!
Sie haben eine Abmahnung vom Verein "Wirtschaft im Wettbewerb" erhalten? Ignorieren sie das Schreiben nicht und orientieren sie sich stattdessen an den folgenden fünf Punkten:
- Bleiben sie ruhig und zahlen sie zunächst nicht!
- Unterschreiben sie nichts. Das Unterschreiben der vorformulierten Unterlassungserklärung kommt einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen in jedem Fall zahlen!
- Halten sie die angegebenen Fristen ein.
- Suchen sie rechtszeitig einen Anwalt auf und lassen sie die Abmahnung überprüfen.
- Nehmen sie nicht auf eigene Faust Kontakt zu dem Abmahner auf.
Die Rechtsanwälte von Werdermann und von Rüden beraten sie deutschlandweit und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Nutzen sie hierfür auch die kostenlose Erstberatung. Ihr Anliegen können sie uns ganz unkompliziert per E-Mail (info@wvr-law.de) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11 mitteilen oder nehmen sie telefonisch unter 030 - 965 356 2929 Kontakt zu uns auf.