Verbrauchern steht "ewiges" Widerspruchsrecht zu

 Verbrauchern steht "ewiges" Widerspruchsrecht zu
13.09.2016346 Mal gelesen
Verbraucher können durch den Widerspruch des Lebensversicherungsvertrages eine Menge Geld sparen! Um den Widerruf geschickt auszuüben, kontaktieren Sie unsere Kanzlei Werdermann I von Rüden!

Kunden der ASPECTA Lebensversicherung befinden sich in rechtlichem Vorteil

Viele Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen haben, befinden sich gegenüber der ASPECTA Lebensversicherung in einem rechtlichen Vorteil. Denn laut Schätzungen von Experten sind um die 60 % aller Lebensversicherungsverträge, die in diesem Zeitraum abgeschlossen worden sind, noch heute wiederrufbar. Und das, obwohl die bei einem Abschluss eines solchen Vertrages generell geltende gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen längst verstrichen ist. Dieser rechtliche Vorteil folgt aus der jahrelang fehlerhaften Belehrung über die Widerspruchsrechte seitens der ASPECTA Lebensversicherung. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes, sowie des EuGH ergibt sich als rechtliche Konsequenz dessen, das die Lebensversicherungsverträge "ewig" widerrufbar sind.

Widerspruch bei ASPECTA Lebensversicherung lohnt sich

Der Widerspruch bei der ASPECTA Lebensversicherung, sowie bei weiteren Versicherungsgebern bundesweit zahlt sich für den Verbraucher aus. Ursache dessen ist, dass in den Jahren 1994 bis 2007 die Lebensversicherungen nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen wurden. Dieses Verfahren wurde 2008 jedoch verboten. Kennzeichnend für dieses Modell ist, dass viele für den Verbraucher wichtige Informationen erst nach dem Vertragsschluss in schriftlicher Form zugestellt worden sind. Zudem hat die ASPECTA Lebensversicherung viele Verbraucher davon überzeugt, ihre Lebensversicherung an einen Fonds zu binden. Den Verbrauchern wurde zugesichert, durch die Koppelung an riskante Finanzgeschäfte hohe Rendite zu erzielen und gleichzeitig die Versicherungssummer zu vervielfachen. Aufgrund vielfacher Turbulenzen im Finanzmarkt wurden die Zinsen jedoch niedriger und die erwarteten Gewinne blieben aus. Eine Loslösung von dem belastenden Vertrag durch eine frühzeitige Kündigung ist für den Verbraucher grundsätzlich keine Lösung. Denn diese erhalten in einem solchen Fall lediglich den Rückkaufswert von dem Versicherungsgeber zurück. Dieser entsprich tjedoch meistens bei weitem nicht den bereits eingezahlten Beiträgen. Jedoch stellt das Widerspruchsrecht eine wirtschaftlich attraktive Möglichkeit dar, sich von dem Lebensversicherungsvertrag loszulösen. Als Rechtsfolge des Widerspruches wird der Vertrag vollständig rückabgewickelt. Der Verbraucher erhält von der ASPECTA Lebensversicherung demnach alle bereits gezahlten Beiträge - abzüglich einer kleineren Verwaltungsgebühr - zurück. Der Verbraucher kann demnach eine Menge Geld sparen, indem er sich von dem für ihn unvorteilhaften Vertrag loslöst.

ASPECTA Lebensversicherung belehrt Verbraucher unvollständig

Die ASPECTA Lebensversicherung benutzte tausende fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen. Grundsätzlich ist jeder Versicherungsgeber dazu verpflichtet, ein den Verbraucher vollständig, eindeutig und präzise über das ihm zustehende Widerspruchsrecht zu belehren. Jedoch hat die ASPECTA Lebensversicherung den Verbraucher nicht über die Form eines etwaigen Widerspruches aufgeklärt. Insbesondere wurde der Verbraucher nicht darüber informiert, dass der Widerruf in Textform zu erfolgen hat. Dies stellt einen Fehler dar, weswegen dem Verbraucher ein "ewiges" Widerspruchsrecht zusteht.

Werdermann | von Rüden bietet kostenlose Erstberatung!

Auch wenn ein Fehler offensichtlich und plausible zu sein scheint, ist kompetente und professionelle Rechtsberatung in solchen Fällen unumgänglich. Denn um den maximalen Erfolg und eine hohe Ersparnis erzielen zu können, ist eine Einzelfallprüfung des Versicherungsvertrages erforderlich.

Damit Sie wissen wo Sie stehen, bietet die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet allen potentiell Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an.

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein!

Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder Telefon (030 - 200 590 77 11) zur Verfügung!