Verbraucher können noch vier Wochen von dem "Widerrufsjoker" profitieren

Verbraucher können noch vier Wochen von dem "Widerrufsjoker" profitieren
28.05.2016225 Mal gelesen
Bis zum 21.06.2016 können Kunden des Sparkassenverlages noch ihre fehlerhaften Immobiliendarlehensverträge problemlos widerrufen, und können dabei eine Menge Geld sparen. Die Kanzlei Werdermann I von Rüden bietet Ihnen dabei eine kostenlose Erstsichtung ihrer Unterlagen und Rechtsbeistand!

Tausende Immobiliendarlehen sind noch heute widerrufbar

 

Nach aktuellen Schätzungen sind momentan noch tausende Immobiliendarlehen durch falsch belehrte Verbraucher widerrufbar. Hintergrund dessen ist die Einführung einer gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung, welche jedes Kreditinstitut dazu verpflichtet, die gesetzlich vorgesehen Textbausteine zu nutzen. Kommt ein Kreditinstitut dieser Pflicht nicht nach, so besteht für den Verbraucher die Möglichkeit, den Vertrag noch nach Jahren zu widerrufen. Hierbei geht es um Verträge die im Zeitraum zwischen 2002 und 2013 geschlossen wurden. Auch die vom Sparkassenverlag genutzten Widerrufsbeleherungen könnten demnach fehlerhaft sein, und demnach widerrufbar sein.

  

"Widerrufsjoker" nutzen und gleichzeitig viel Geld sparen

 

Ein Widerruf des Altkredites bei dem Sparkassenverlag kann sich aus finanzieller Sicht als sehr vorteilhaft darstellen. Durch einen Widerruf wird der Darlehensvertrag rückabgewickelt, also alle getätigten Zahlungen und Leistungen werden zurückgewährt, der Zustand vor Vertragsschluss wird wiederhergestellt. Dadurch entfällt für das betroffene Kreditinstitut der Anspruch auf schadensersatzgleiche Zahlungen des Verbrauchers für ausbleibende Leistungen. Bei einer Kündigung fällt diese regelmäßig in Form der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung an.

Die Möglichkeit, einen alten Vertrag bei dem Sparkassenverlag problemlos zu widerrufen, bringt eine Umschuldungsoption mit sich, denn durch den späten Widerruf kann ein alter Darlehensvertrag gegen einen neuen Vertrag zu wesentlich besseren Konditionen eingetauscht werden, da der Zinssatz sich momentan auf einem historischen Tiefpunkt befindet

  

Verbraucher soll Beginn der Widerrufsfrist selbst bestimmen

 

Eine inhaltliche Bearbeitung des gesetzlichen Musters durch den Sparkassenverlag , der zum Entfallen der Schutzwirkung führt und zudem einen erheblichen Fehler stellt des Weiteren die Aufnahme des Hinweises "Bitte Widerrufsfrist im Einzelfall prüfen" dar. Hierdurch wird die an den Verbraucher erteilte Belehrung über die Dauer der Frist wieder relativiert, was zu erheblichen Unsicherheiten führt. Denn diese Aufnahme des Hinweises ist geeignet, bei dem Verbraucher den Eindruck zu erwecken, er richte sich an ihn selbst, sodass er selbst die Frist im Einzelfall zu prüfen habe. Andernfalls dürfte für den Verbraucher nicht erklärlich sein, warum dieser Hinweis - trotz einer möglichen bereits von dem jeweiligen Sachbearbeiter des Verwenders vorgenommenen Bestimmung der Frist im vorliegenden Einzelfall- in der für ihn bestimmten Ausfertigung der Widerrufsbelehrung aufgenommen worden ist. Die hierdurch hervorgerufenen Unsicherheiten bezüglich des Fristbeginns und des Fristendes sind geeignet, den Verbraucher von der Ausübung desselben abzuhalten. Dies schon deshalb, da dem Verbraucher gerade nicht mitgeteilt wird, welche Umstände zu einer von den zwei Wochen abweichenden Frist führen würden.

 

Durch den Zusatz "insbesondere" ruft der Sparkassenverlag beim Verbraucher Verwirrungen hervor

Der Zusatz über finanzierte Geschäfte ist zudem nicht der Vertragsart entsprechend angepasst. So heißt es in der Belehrung "[.] Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir zugleich auch Ihr Vertragspartner im Rahmen des anderen Vertrages sind, oder wenn wir [.]". Gemäß den Gestaltungshinweisen zu dem zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden Musters, ist bei einem finanzierten Erwerb eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen Rechts Satz 2 des Absatzes über finanzierte Geschäfte durch den folgenden Satz zu ersetzen: "Dies ist nur anzunehmen, wenn die Vertragspartner in beiden Verträgen identisch sind oder wenn der Darlehensgeber über die Zurverfügungstellung von Darlehen hinausgeht und Ihr Grundstücksgeschäft durch Zusammenwirken mit dem Veräußerer fördert, indem er sich dessen Veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu Eigen macht, bei der Planung, Werbung oder Durchführung des Projekts Funktionen des Veräußerers übernimmt oder den Veräußerer einseitig begünstigt [.]". Die gewählte Formulierung "insbesondere" suggeriert den Verbraucher, in seinem Fall gäbe es eine nicht abschließende Anzahl von Fällen in denen eine wirtschaftliche Einheit vorliegen könnte. Somit besteht die Gefahr, dass der Verbraucher bei der Rechtsfindung vollends durcheinander gerät, weil er a) mit dem Zusatz zweifellos nicht vorliegendem Fall "finanzierte Geschäfte" konfrontiert wird, der b) nicht der Vertragsart angepasst ist und durch die Formulierung "insbesondere" nur Beispiele aufzählt wann eine wirtschaftliche Einheit vorliegt

 

Verträge des Sparkassenverlages nur noch bis Mitte des Jahres widerrufbar!

Eine kürzlich beschlossene Gesetzesänderung sorgt jedoch für eine starke Verkürzung des "ewigen" Widerrufsrechts. Zwischen 2002 und 2010 geschlossene Verträge sind nach Gesetzesänderung nur noch bis zum 21. Juni diesen Jahres widerrufbar. Daraus wird ersichtlich, dass die Politik an dieser Stelle dem wachsenden Druck der Finanzlobby stattgegeben hat, und deswegen das zeitlich unbegrenzt auszuübende Widerrufsrecht der Verbraucher abgeschafft hat, um den Kreditinstituten somit eine Begrenzung des durch die zahlreichen Widerrufe entstehende finanziellen Schadens einzuräumen. Den Verbrauchern bleiben demnach nur noch 5 Wochen Zeit, um ihre Rechte gegenüber den Kreditinstituten auszuüben. Handeln Sie jetzt - bevor es zu spät ist!

Werdermann | von Rüden bieten kostenlose Erstprüfung von Vertragsunterlagen - erfolgreich Vertrag bei dem Sparkassenverlag widerrufen

Die Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden bieten professionelle Beratung und vor allem eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen des Sparkassenverlages auf ihre Widerrufbarkeit. Durch die bundesweite Übernahme entsprechender Mandate hat sich die Kanzlei Werdermann | von Rüden in den letzten Jahren bundesweit einen exzellenten Ruf unter anderem auf diesem Gebiet erarbeitet. Weitere Informationen dazu, vor allem zur kostenlosen Erstprüfung, finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!