Veraltete Anzeige auf immonet.de - Abmahnung durch Rechtsanwalt Elmar Günther

Veraltete Anzeige auf immonet.de - Abmahnung durch Rechtsanwalt Elmar Günther
27.02.2017242 Mal gelesen
Rechtsanwalt Elmar Günther verschickt für eine Hamburger Immobiliengesellschaft (Günther & Günther GmbH) ein Abmahnung mit dem Inhalt, der Abgemahnte habe auf der Plattform immonet.de eine nicht mehr zum Verkauf stehende Immobilie angeboten.

Wie funktioniert Immonet.de

Das Prinzip der Plattform "immonet.de" ist leicht verständlich. Auf der Internetseite "immonet.de" finden die Nutzer Immobilienangebote für einen bestimmten Suchbereich für eine Stadt, einen Bezirk oder zu einer bestimmten Postleitzahl. Hierbei kann ein Interessent aus den Kategorien "Mieten, Kaufen oder Bauen" wählen. Zusätzlich können die Angaben zur jeweiligen Sucheingabe über eine Suchmaske hinsichtlich einer Preisspanne oder einer gewünschten Quadratmeterzahl konkretisiert werden. Mit dem Klick auf die Schaltfläche "Suche", wird eine Liste der verfügbaren Angebote zusammengestellt.

 

Welches Verhalten wird abgemahnt

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, der Abgemahnte habe ein veraltetes Angebot auf der Internetseite nach der Veräußerung nicht gelöscht. Auf diese Weise erhielten Interessenten ein Wohngrundstück in Hamburg-Blankenese weiterhin als Suchergebnis angezeigt, obwohl dieses nicht mehr verfügbar war.

Dem Kaufinteressenten für den Bereich Hamburg-Blankenese erscheint das fragliche Grundstücke somit bei der Suche nach wie vor als verfügbar. Mit Auswahl des Angebots offenbart sich dem Interessenten der Hinweis,  dass das Grundstück bereits veräußert worden ist.

 

Der rechtliche Vorwurf

Die Kanzlei Günther rügt zum einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht wegen  Irreführung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 UWG  und zum anderen wegen des Zusendens belästigender,  wettbewerbswidriger Werbung im Sinne §§ 3, 7 Abs. 1 und 2 Nr. 1 UWG. Der zweite Verstoß komme dadurch zustande, dass potentielle Interessenten auch weiterhin das Angebot bezüglich des Grundstücks als Werbung per Mail zugesendet bekommen.

 

Die Forderungen

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der Anwaltskosten der Kanzlei Günther. Diese Kosten berechnet die Kanzlei anhand eines Streitwertes von 15.000,00 EUR und kommt damit auf einen Betrag in Höhe von 865,00 EUR.

 

Was sollten Sie beim Erhalt einer Abmahnung tun?

Empfänger einer Abmahnung sind häufig überrascht und unsicher wie sie am besten mit einer solchen Abmahnung umgehen sollen. Neben dem generellen Rat, die  Ruhe zu bewahren und strategisch vorzugehen, empfiehlt es sich, professionellen Rechtsrat zu ihrem konkreten Fall einzuholen. Mit einem Experten auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts, können Sie Schwachstellen der Abmahnung ausfindig machen und sich erfolgreich rechtlich zur Wehr setzen. Gerade bezüglich neuester Rechtsprechung und Hintergrundwissen, ist es für Nicht-Juristen häufig schwierig einzuschätzen, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen und wie diese wahrgenommen werden können.

Für professionellen Rechtsrat können Sie gerne die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Wir beraten Sie gerne auf den Gebieten des Urheber-, Wettbewerbs- oder Markenrechts. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch und lassen sich ihre Erfolgsaussichten einschätzen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf,  Ihr Fax oder Ihre Mail.

  

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