Urteile und Rechtshinweise zu Facebook!

Urteile und Rechtshinweise zu Facebook!
20.05.20145144 Mal gelesen
Facebook ist die social media-Plattform Nummer 1 - daher sollten Anwälte, aber auch jene, die Facebook für andere Zwecke nutzen, sich mit der rechtlichen Betrachtung von Facebook vertraut machen. Wir zeigen Ihnen Urteile zum Thema und geben Rechtshinweise!

Das soziale Netzwerk Facebook ist seit Jahren mit überwältigendem Abstand Marktführer und ist die social media Plattform Nummer 1. Mittlerweile agieren nicht nur Jugendliche dort, sondern auch deren Eltern, aber auch Gewerbetreibende und die "Stars und Sternchen". Dabei stellen sich bei der Nutzung von Facebook oder anderen social medias spannende Rechtsfragen, die unsere hiesigen Gerichte und Rechtswissenschaftler beschäftigen. Wir haben darüber schon einige Male gebloggt, und stellen hier eine Übersicht der von uns bearbeiteten Themen vor. Sollten Sie eine Frage zum social media Recht oder Facebook haben, können Sie uns natürlich jederzeit direkt und kostenlos anrufen: 0800 / 100 41 04.

Artikel Nr. 1:Private Nachrichten im social media veröffentlichen?

In diesem Blogbeitrag ging es um die rechtliche Frage, ob es erlaubt ist, die privaten Nachrichten, die man über Facebook geschickt bekommen hat auch ohne Zustimmung des Verfassers veröffentlichen darf. Das OLG Hamburg entschied in diesem Falle, dass eine Mitteilung - und sei sie "nur" über internetalem Wege erfolgt -, die an einen anderen gerichtet ist, darf nicht ohne Zustimmung des Verfassers einfach veröffentlicht werden. Dies verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Verfassers. Dabei bezieht sich das OLG Hamburg auf ein Urteil des BGH von 1954, in dem es heißt, dass jede sprachliche Festlegung eines bestimmten Gedankeninhalts Ausfluss der Persönlichkeit des Verfassers ist.

Hier der ganze Beitrag: http://www.recht-freundlich.de/veroeffentlichen-privater-facebook-nachrichten-verboten-olg-hamburg-beschluss-vom-04-02-2013-az-7-w-513

Artikel Nr. 2: Drohung über Facebook?

In diesem Beitrag beschäftigten wir uns mit der Frage, inwieweit Drohungen, die online ausgesprochen werden, auch strafrechtliche Relevanz enthalten, und inwieweit das Internet und die "reale Welt" unterschiedlich gehandhabt werden. Im Ergebnis: gar nicht unterschiedlich! Das OLG Hamm wendete in diesem Urteil das Gewaltschutzgesetz an. Insbesondere reichen dem OLG Hamm die über Facebook geschickten Nachrichten aus, um ein solches Verbot auszusprechen. Die Drohungen seien Drohungen gegen das Leben des Sohnes gewesen, wofür es keine Rolle spielen kann, ob diese über herkömmliche Wege oder social media ausgesprochen werden.

Hier lesen Sie mehr: http://www.recht-freundlich.de/drohung-ueber-facebook-olg-hamm-urteil-vom-23-04-2013-az-2-uf-25412

Artikel Nr. 3: Facebook Fans nur gekauft?

Die social media-Plattformen sind nicht nur für den Zeitvertreib, sondern auch für das Gewerbe interessant. Daher wundert es nicht, dass viele sich auf ihrer geschäftlichen Facebook-Seite einige Fans dazukaufen, um den Eindruck zu erwecken, dass das eigene Produkt oder die Dienstleistung beliebt sei. Wer solch ein Vorgehen aufdeckt und öffentlich macht, sollte dies auch belegen können. In einem Fall hatte das OLG Frankfurt nämlich zu entscheiden, ob die Aussage, dass Facebook Fans nur gekauft seien, auch per einstweiliger Verfügung untersagt werden kann. Diese Behauptung sei nämlich keine Meinung, sondern eine dem Beweis zugängliche Tatsache und müsse daher belegt sein.

Hier die Entscheidung: http://www.recht-freundlich.de/facebook-fans-nur-gekauft-olg-frankfurt-beschluss-vom-30-04-2013-az-16-w-2113

Artikel Nr. 4: Kündigung wegen social media?

Nicht nur Freunde und Bekannte lesen bei Facebook mit, sondern teilweise der eigene Arbeitgeber. So können Äußerungen über dieses Netzwerk im Extremfall schon mal eine Kündigung rechtfertigen, etwa wenn der Arbeitnehmer im Sinne einer unfairen Schmähkritik den Chef beleidigt, oder aber das Ansehen des Unternehmens öffentlich ruiniert. Ein kurioser Fall ereignete sich, als ein Arbeitnehmer sich krankmeldete, und am Tag der Krankmeldung ein Foto bei Facebook hochlud, auf dem er seine Braut in die Luft hob - von Krankheit also keine Spur. Dies sah auch der Arbeitgeber.

Hier erfahren Sie, wie die Sache ausging: http://www.recht-freundlich.de/facebook-braut-gehoben-und-dann-kuendigung

Artikel Nr. 5: Impressumspflicht bei Facebook

In diesem Beitrag haben wir dargestellt, wieso Gewerbetreibende unbedingt die im TMG festgelegte Impressumspflicht auch bei den social media-Seiten beachten müssen. Im Falle eines Zuwiderhandelns drohen Abmahnungen durch die Konkurrenz, die schnell unnötige Kosten entstehen lassen und leicht zu vermeiden sind. Wir haben die hilfreichsten Hinweise zusammengefasst und stehen für Rückfragen selbstverständlich zur Verfügung.

Hier der Beitrag: http://www.recht-freundlich.de/abmahnung-wegen-fehlendem-impressum-auf-facebook

Artikel Nr. 6: Allgemeines Persönlichkeitsrecht im Internet

Woher überhaupt die rechtlichen Begriffe wie Privatsphäre oder Recht am eigenen Bild kommen, die im Internet eine besonderes große Rolle spielen, haben wir in diesem Beitrag aufgezeigt. Diese Entscheidungen gehen auf ein vielbeachtetes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück, in dem auch der Grundstein der informationellen Selbstbestimmung gelegt wurde. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht wird hierbei vom Bundesverfassungsgericht aus den Art. 2 I und Art. 1 I GG (Grundgesetz) hergeleitet.

Hier erfahren Sie mehr: http://www.recht-freundlich.de/facebook-und-das-allgemeine-persoenlichkeitsrecht