Urteil zu Anwaltshaftung: Rechtsanwalt muss die Erfolgsaussichten umfassend prüfen und den Mandanten vor dem Hintergrund seiner Prüfung belehren

Urteil zu Anwaltshaftung: Rechtsanwalt muss die Erfolgsaussichten umfassend prüfen und den Mandanten vor dem Hintergrund seiner Prüfung belehren
26.02.2014744 Mal gelesen
Der Anwalt muss die Erfolgsaussichten des Begehrens seines Mandanten umfassend prüfen und den Mandanten hierüber belehren.

BGH Urteil vom 10.05.2012 - IX ZR 125/10

Der Rechtsanwalt muss die Erfolgsaussichten des Begehrens seines Mandanten umfassend prüfen und den Mandanten hierüber belehren. Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage. Die mit der Erhebung einer Klage verbundenen Risiken muss der Rechtsanwalt nicht nur benennen, sondern auch deren ungefähres Ausmaß abschätzen. Ist eine Klage praktisch aussichtslos, muss der Rechtsanwalt dies klar herausstellen und darf sich nicht mit dem Hinweis begnügen, die Erfolgsaussichten seien offen.

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Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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