Urteil OLG Frankfurt am Main zugunsten Darlehensnehmer.

Urteil OLG Frankfurt am Main zugunsten Darlehensnehmer.
21.06.2016211 Mal gelesen
OLG Frankfurt am Main verurteilt Darlehensgeberin zur Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren an einen Unternehmer.

München, den 21.06.2016 - Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin bereits gemeldet hatte, fordern immer mehr Darlehensnehmer, die im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit Kredite aufgenommen haben, Bearbeitungsgebühren von den kreditgebenden Banken zurück.

 

Nunmehr hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 25.02.2016 (Az. 3 U 110/15) eine Darlehensgeberin zur Rückerstattung der bezahlten Bearbeitungsgebühren verurteilt.

 

Wie allgemein bekannt, hat der BGH mittlerweile in gesicherter Rechtsprechung bestätigt, dass einem Verbraucher bei unwirksamen formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelten ein Rückforderungsanspruch gegenüber der Bank, gerichtet auf Erstattung der Bearbeitungsgebühr, zusteht.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits im Jahr 2015 Klagen, gerichtet auf Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren für Kredite, die im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit aufgenommen wurden, eingereicht.

 

Auch wenn die Rechtsprechung des BGH bislang "nur" Verbraucherdarlehen zum Gegenstand hatte, bestehen nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte auch Rückerstattungsansprüche von Darlehensnehmern, die Kredite zur Finanzierung unternehmerischer oder gewerblicher Tätigkeiten aufgenommen haben.

 

Da der BGH die Unwirksamkeit von formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelten mit der Regelung des § 307 Abs. 1 BGB begründet und die Unwirksamkeit nicht auf die nur für Verbraucher geltenden §§ 308 bzw. 309 BGB stützt, sind nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte auch die formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelte bei Darlehensverträgen, die Unternehmer oder Freiberufler für die Finanzierung ihrer gewerblichen Tätigkeit aufgenommen haben, unwirksam.

 

Diese Auffassung wurde bereits in der Vergangenheit beispielsweise durch die Amtsgerichte Hamburg und Nürnberg bestätigt.

 

Auchhat zum Beispieldie Postbank Köln nach Klageerhebung durch die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte die vom Kläger bezahlten Bearbeitungsgebühren zurückerstattet, nachdem sie sich außergerichtlich noch darauf berufen hat, es würde sich vorliegend um einen "Business-Kredit für gewerbliche / selbständig berufliche Zwecke" handeln, bei der eine Rückerstattungspflicht nicht bestünde.

 

Mit der Entscheidung des OLG Frankfurt am Main hat jetzt auch ein Oberlandesgericht festgestellt, dass die formularmäßige Vereinbarung einer Bearbeitungsgebühr auch einen unternehmerisch tätigen Darlehensnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, weil sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist.

 

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt vor diesem Hintergrund allen Unternehmern und Freiberuflern, die Darlehensverträge zur Finanzierung ihrer gewerblichen Tätigkeit aufgenommen haben und die der Auffassung sind, zu Unrecht Bearbeitungsgebühren bezahlt zu haben, ihre Darlehensverträge von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt Steffen Liebl, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: kanzlei@cllb.de Web: www.cllb.de