Urteil des EuGH erleichtert unter Umständen den Widerruf von Lebensversicherungen – Versicherungsrecht

Urteil des EuGH erleichtert unter Umständen den Widerruf von Lebensversicherungen – Versicherungsrecht
03.03.2014425 Mal gelesen
Verbraucher könnten aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs die Möglichkeit erhalten, ihre Lebensversicherungen auch einige Zeit nach Vertragsabschluss zu widerrufen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil (Az.: Rs. C-209/12) die Unvereinbarkeit einer Regelung des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes mit den Lebensversicherungsrichtlinien der Europäischen Union (EU) festgestellt. Die streitgegenständliche Vorschrift sieht vor, dass das Recht der Kunden auf Widerruf ein Jahr nach der ersten Prämienzahlung endet. Dies gilt selbst dann, wenn der Verbraucher im Rahmen des Versicherungsabschlusses nicht richtig über die Widerrufsmöglichkeit belehrt wurde.

Die Lebensversicherungsrichtlinie der EU schreibe nach Ansicht des EuGH allerdings vor, dass Kunden über ihre Widerrufsrechte umfassend aufgeklärt werden müssen. Die Widerrufsfrist beginne erst mit der ordnungsgemäßen Belehrung des Versicherungsnehmers. Aus diesem Grund stehe die deutsche Regelung, die eine Widerrufsfrist, unabhängig von der richtigen Aufklärung, auf ein Jahr nach der Zahlung der ersten Prämie beschränke, der EU-Richtlinie entgegen.

Betroffen von dem Urteil des EuGH sind Lebensversicherungsverträge, die zwischen 1994 und 2007 geschlossen wurden. Welche genauen Folgen diese Entscheidung hat, muss nun der Bundesgerichtshof (BGH) klären. Grundsätzlich ist die Voraussetzung für den Widerruf in einem solchen Fall aber, dass der Verbraucher nicht vollumfänglich über die Vertragsbedingungen oder die Widerrufsfristen aufgeklärt wurde. Dies ist meistens dann der Fall, wenn der Kunde keine oder nur unvollständige bzw. fehlerhafte Unterlagen zu seiner Lebensversicherung erhalten hat. Nicht ausreichend könnte auch eine im Kleingedruckten stehende Widerrufsbelehrung sein.

Das Versicherungsrecht ist ständigen Neuerungen durch Gesetzgeber und Rechtsprechung unterworfen, sodass es für Laien oft nicht einfach zu durchschauen ist. Selbst einige Jahre nach Versicherungsschluss können sich für Kunden, wie im obigen Fall, noch Änderungen ergeben. Sei es bei der Geltendmachung versicherungsvertraglicher Ansprüche oder anderen rechtlichen Problemen bezüglich des Versicherungsverhältnisses kann ein im Versicherungsrecht kompetenter Anwalt beratend zur Seite stehen.

Sowohl bei Fragen zum Abschluss, der Kündigung, des Widerrufs oder der Abwicklung von Versicherungsverträgen ist es ratsam sich rechtliche Hilfe zu holen. Insbesondere die Durchsetzung etwaiger Ansprüche kann durch einen Anwalt in Angriff genommen werden. Vor dem Hintergrund möglicher Fristen und der Verjährung von Ansprüchen sollten sich Versicherungsnehmer frühzeitig beraten lassen.

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