Urlaub online buchen ?

Reise und Verbraucherschutz
04.01.20081186 Mal gelesen

Grundsätzlich sollte es keinen Unterschied machen, ob Sie Ihren Pauschalurlaub oder Ihre Ferienwohnung bei einem inländischen Veranstalter im Reisebüro oder online buchen. Haben Sie sich ein passendes Urlaubsziel und eine Unterkunft ausgesucht, können Sie im Internet zunächst in diversen Foren Erfahrungsberichte anderer Reisender einsehen. Es gibt Berichte zu nahezu allen Urlaubszielen. Ein solches Vorgehen empfiehlt sich prinzipiell vor der Buchung, denn es schützt Sie vor unliebsamen Überraschungen. Bei der eigentlichen Buchung im Internet sollten Sie beachten, dass Reiseveranstalter und Reisevermittler grundsätzlich Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis nur dann fordern oder annehmen dürfen, wenn dem Reisenden ein Insolvenzsicherungsschein übergeben wurde; § 651k BGB. Im Internet erfolgt die Zahlung regelmäßig über eine Kreditkarte. Geben Sie daher Ihre Kreditkartennummer stets erst nach Erhalt des Sicherungsscheins an, um den entsprechenden Schutz zu erhalten. Übermitteln Sie Konto- oder Kreditkartendaten auch nur über verschlüsselte Verbindungen. Zudem empfiehlt es sich bei der Internetbuchung die Leistungsbeschreibung des Objekts noch vor der Buchung auszudrucken. Die Leistungsbeschreibung wird nämlich Bestandteil des Vertrages. Im Gegensatz zu Reiseprospekten verändern sich Leistungsbeschreibungen im Internet fortlaufend. Allein mit den Buchungsunterlagen lassen sich Abweichungen von der gebuchten Leistung nachträglich darstellen. Auf jeden Fall sollten Sie vor der Bestätigung der Bestellung den Inhalt der Buchung noch einmal sorgfältig prüfen. Nicht selten finden sich unerwünschte Zusatzleistungen wie Versicherungen im Angebot. Deaktivieren Sie notfalls entsprechende Kontrollkästchen, wenn Sie die angebotenen Zusatzleistungen nicht benötigen.