Update: Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern: Umlagen U1 und U2

Soziales und Sozialversicherung
12.10.2016205 Mal gelesen
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat in einem von uns aktuell betreuten Prüfverfahren auf diesebezüglichen Widerspruch anerkannt, dass Umlagen U1 und U2 für GmbH-Geschäftsführer nicht zu erheben sind und die Beitragsforderung entsprechend reduziert.

Die Frage war bislang ungeklärt: vgl.Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern: Umlagen U1 und U2

Eine verbindliche Klärung der Frage im Sozialgerichtsweg ist mit dem Anerkenntnis nicht verbunden. Es handelt sich um eine Entscheidung im Einzelfall. Soweit in anderen Verfahren solche Forderungen noch erhoben werden, muss entsprechend vorgetragen werden.

Weitere Informationen zu Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger und zum sozialversicherungsrechtlichen Status finden Sie auf unserer Website unter:

Betriebsprüfung der Rentenversicherungsträger

und Statusklärung - Anfrageverfahren - Clearingstelle 

Dieser Beitrag dient zur allgemeinen Information und entspricht dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Eine individuelle Beratung wird dadurch nicht ersetzt. Jeder einzelne Fall erfordert fachbezogenen Rat unter Berücksichtigung seiner konkreten Umstände. Ohne detaillierte Beratung kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers.

Rechtsanwalt Peter Koch
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