Unzählige Lebensversicherungsverträge der HUK-Coburg Lebensversicherung fehlerhaft

Unzählige Lebensversicherungsverträge der HUK-Coburg Lebensversicherung fehlerhaft
23.10.2016289 Mal gelesen
In den Jahren 1994-2007 hat die HUK-Coburg Lebensversicherung unzählige fehlerhafte Lebens- und Rentenversicherungsverträge genutzt. Unsere Kanzlei Werdermann I von Rüden hilft Ihnen dabei sich von diesen möglichst effiizient zu trennen!

HUK-Coburg Lebensversicherungsverträge widerrufbar

Vielen Kunden der HUK-Coburg Lebensversicherung muss seitens der Versicherung ein rechtlicher Vorteil eingeräumt werden. Dieser ergibt sich vor allem für Versicherungsnehmer, die zwischen 1994-2007 eine Lebensversicherungsvertrag bei der HUK-Coburg Lebensversicherung abgeschlossen haben. Denn für viele Versicherungsnehmer besteht deswegen noch heute ein Widerspruchsrecht, da in diesem Zeitraum viele fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen verwendet worden sind. Rechtliche Konsequenz daraus ist, dass die gesetzliche Widerspruchsfrist von 14 Tagen nicht einsetzt. Daraus ergibt sich, dass den Versicherungsnehmern nach Ansicht des EuGH und BGH ein "ewiges" Widerspruchsrecht zusteht. Aus diesem Widerspruchsrecht können sich für den Versicherten enorm hohe Ersparnisse ergeben.

 Widerspruch ermöglicht Ersparnisse

Das heute noch bestehende "ewige" Widerspruchsrecht gegenüber der HUK-Coburg Lebensversicherung kann dem Verbraucher dazu verhelfen, sich von der für ihn ungünstigen Lebensversicherung zu trennen, um somit viel Geld zu sparen. In den Jahren 1994 bis 2007 wurde eine Vielzahl der Lebensversicherungsverträge nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen, welches seit dem Jahr 2008 unzulässig ist. Kennzeichnend für dieses Modell ist, dass dem Kunden einige wichtige Informationen zur Lebensversicherung der Belehrung über die eigenen Rechte und Pflichten und die Geschäftsbedingungen erst nach Vertragsunterzeichnung übermittelt worden sind. Außerdem lockten in dieser Zeit die Versicherungsunternehmen die jeweiligen Kunden mit der Bindung der Lebensversicherung an einen Fonds. Auf diese Weise wurden den Kunden schnell hohe Gewinnerzielungen versprochen. Diese Erwartungen blieben in der Folgezeit allerdings aus. Die Beiträge wurden angesichts der niedrigen Ersparnisse eher zu einer Last für den Versicherungsnehmer. Statt durch eine Kündigung und Erhalt des Rückkaufswertes ein großes Verlustgeschäft zu machen, bietet das Ausnutzen des Widerspruchsrechts eine neue, wirtschaftlich attraktive Alternative. Durch den Widerspruch wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt. Der Verbraucher erhält also einen Großteil des bereits in die Lebensversicherung eingezahlten Betrages zurück.

HUK-Coburg Lebensversicherung ist für Widerspruchsrecht selbst verantwortlich

Damit gegenüber dem Versicherungsnehmer ein "ewiges" Widerspruchsrecht entsteht, muss von der HUK-Coburg Lebensversicherung eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung verwendet worden sein. Fehlerhaft bedeutet, dass die gesetzlichen Anforderungen, welche sich aus dem sog. Deutlichkeitsgebot ergeben von dem Versicherungsgeber nicht erfüllt wurden. So wurde unter anderem von der HUK-Coburg Lebensversicherung in vielen Fällen der Hinweis auf entscheidende Formerfordernisse der Widerspruchserklärung weggelassen. Juristische Laien hätten anhand der bloßen ausgehändigten Belehrung nur schwer einen wirksamen Widerspruch abgeben können. Der BGH hat bereits in derartigen Fällen das Entstehen eines "ewigen" Widerspruchsrechts bestätigt.

Widerspruch jetzt mit Werdermann I von Rüden durchsetzen!

Die verwendeten Widerspruchsbelehrungen der Versicherungsverträge zwischen 1994 und 2007 weisen eine Vielzahl von Fehlern in unzähligen Varianten auf. Deswegen bedarf es einer genauen und individuellen Prüfung Ihrer Widerspruchsbelehrung. Eine umfassende juristische Bewertung der Belehrung vermeidet unnötige Überraschungen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Werdermann I von Rüden bieten Ihnen dafür eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an!

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein!

Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder Telefon (030 - 200 590 77 11) zur Verfügung!