Unwirksame Klausel zu Individualbeitrag bei Verbraucherdarlehen

Unwirksame Klausel zu Individualbeitrag bei Verbraucherdarlehen
10.11.2016162 Mal gelesen
So ganz überraschend kommt es für Rechtsanwalt Markus Jansen nicht, dass die am 22. November geplante BGH-Verhandlung zur Zulässigkeit von Individualbeiträgen bei Verbraucherdarlehen geplatzt ist.

"Der BGH hat schon mehrfach Klauseln zu Kreditbearbeitungsgebühren für unzulässig erklärt. Ich gehe davon aus, dass das auch diesmal so gewesen wäre. Vermutlich hat auch die Bank ihre Erfolgsaussichten nur gering eingeschätzt und ihre Revision deshalb zurückgezogen", so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei AJT in Neuss.

Der Bundesgerichtshof hätte am 22. November unter dem Aktenzeichen XI ZR 450/15 eigentlich zur Zulässigkeit eines einmalig erhobenen laufzeitunabhängigen Individualbeitrags bei Verbraucherdarlehen entscheiden sollen. Wie der BGH mitteilt, kommt es nicht zur Verhandlung, da die beklagte Bank die Revision zurückgezogen habe. Damit ist nun ein Urteil des Landgerichts Mönchengladbach rechtskräftig (Az.: 2 S 29/15). Dieses hatte der Klage eines Verbrauchers stattgegeben.

Der Verbraucher hatte ein Darlehen über einen Nettokreditbetrag von knapp 63.000 Euro aufgenommen. Die Bank hatte bei Abschluss des sog. "Individual-Kreditvertrags" eine einmalige laufzeitunabhängige Gebühr von mehr als 1800 Euro verlangt. Darin sah der Verbraucher eine unangemessene Benachteiligung.

Das LG Mönchengladbach kam zu dem gleichen Schluss. Die Bestimmung zum Individualbeitrag sei eine Allgemeine Geschäftsbedingung. Bei der vorformulierten Klausel werde allerdings überhaupt nicht klar, zu welchem Zweck der Verbraucher die Gebühr zahlen solle und welche Gegenleistung er dafür erhält. Auch Vergleiche mit anderen Kreditangeboten seien nicht möglich. Daher verstoße die Klausel zum Individualbeitrag gegen das Transparenzgebot und sei damit unwirksam, entschied das Gericht mit jetzt rechtskräftigem Urteil.

"In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Verbraucherkreditverträgen verstecken sich häufiger Klauseln, die den Verbraucher zur Zahlung zusätzlicher Bearbeitungsgebühren verpflichten sollen. Dabei liegt die Kreditvergabe im ureigenen Interesse der Banken und wird im Grunde auch durch die Zinsen entlohnt. Derartige Klauseln sind häufig unwirksam und der Verbraucher kann sie von der Bank zurückverlangen", erklärt Rechtsanwalt Jansen.

 

Mehr Informationen: http://www.ajt-neuss.de/bankrecht-kapitalmarktrecht

 

AJT Jansen Treppner Schwarz & Schulte-Bromby

Steuerberater Rechtsanwälte

 

Schorlemer Straße 125

41464 Neuss/Rhein

Tel.: 02131 / 66 20 20

Fax.: 02131 / 66 20 21

Mail: info@ajt-neuss.de