Unternehmenssteuerreform in Japan 2011
Die Japanische Regierung verabschiedete am 16.12.2010 ein umfangreiches Steuerpaket um die Wettbewerbsfähigkeit der japanischen Wirtschaft zu steigern. Das Steuerpaket soll im kommenden Haushaltsjahr, ab dem 01.04.2011, Wirkung entfalten.
Im Mittelpunkt der Steuerreform steht die Senkung der Körperschaftsteuer. Diese soll um insgesamt 5 % absinken. Der nationale Körperschaftssteuersatz von gegenwärtig 30% soll hiernach um 4,5 Prozentpunkte abgesenkt werden. Daneben sollen die zusätzlich erhobenen lokalen Abgaben in Höhe von etwa 12 bis 13% um circa 0,5 % reduziert werden.
Um die Unternehmenssteuerreform zu finanzieren, könnte es zu einer Erhöhung der Verbrauchsteuer kommen.
Daneben soll durch die Einführung einer CO2-Steuer den Klimaschutz in Japan fördern.
Dr. Daniel Albrecht, Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Düsseldorf
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