Unternehmensnachfolge: Bundesverfassungsgericht kippt Steuerprivilegierung – Was kommt jetzt auf Unternehmer zu? Fachanwalt für Handels- und Gesellsch

Unternehmensnachfolge: Bundesverfassungsgericht kippt Steuerprivilegierung – Was kommt jetzt auf Unternehmer zu? Fachanwalt für Handels- und Gesellsch
17.12.2014350 Mal gelesen
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Besteuerung bei der Unternehmensnachfolge neu geregelt werden muss. Für Betroffene stellt sich jetzt die Frage, was sich für sie ändert.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. Dezember 2014  Teile des Erbschaftssteuer und Schenkungsgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht erblickte in der steuerlichen Privilegierung bei vererbten Unternehmen einen Verstoß gegen das Grundrecht der Gleichbehandlung. Bislang wurde geerbtes Betriebsvermögen bei der Erbschaftssteuer vergünstigt berücksichtigt, wenn bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllt wurden. Durch diese Regelung soll es den Erben kleiner und mittlerer Unternehmen erleichtert werden, das Unternehmen fortzuführen und so Arbeitsplätze zu sichern. Vor diesem Hintergrund sah das Erbschaftssteuergesetz dann von einer Vergünstigung ab, wenn es sich um einen überwiegend vermögensverwaltenden Betrieb handelt.

 

Das Bundesverfassungsgericht moniert in seiner umfangreichen Entscheidung von 17.12.2014 (Aktenzeichen: 1 BvL 21/12) zusammenfasst, dass die geprüften Regeln aus dem Jahr 2009 zu undifferenziert auch solchen Unternehmenserben steuerliche Vorteile verschaffte, die eigentlich nicht von dieser Ausnahmeregelung erfasst sein sollten. Nunmehr ist der Gesetzgeber aufgefordert, eine neue Regelung zu schaffen, die für eine Gleichstellung aller Steuerzahler im Sinne der Verfassung sorgt.  

 

Welche Konsequenzen hat dieses Urteil für Unternehmen, die sich mit solchen Fragestellungen akut auseinandersetzen müssen? "Auf die schnelle passiert jetzt erstmal nichts",  beruhigt Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer aus Lahr: "Frühestes mit der Verabschiedung eines neuen Gesetzes im Jahr 2016 kommt es zu neuen Regelungen," Bei der Neuregelung muss der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts beachten und

 

Solange es aber keine neue Regelung zur Erbschaftssteuer bei vererbten Unternehmen gibt, bleibt alles beim alten. Aber: Ganz "wirkungslos" ist das Bundesverfassungsgerichtsurteil auch aktuell nicht. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ralph Sauer gibt zu bedenken, dass es einen Vertrauensschutz ist nicht gegeben. Denn auch in den aktuell strittigen Fällen verweist das Bundesministerium der Finanzen auf die Vorläufigkeit von Steuerbescheiden: "In den betroffenen Fällen ergehen die Erbschafts- und Schenkungssteuerbescheide bis zu einer gesetzlichen Neuregelung auch zukünftig vorläufig. Es wird aber wohl auch in Zukunft möglich sein, die Unternehmensnachfolge steuerlich und rechtlich günstig zu gestalten, allerdings werden die Handlungsspielräume kleiner." schätzt Sauer. Für Betroffene ist die Rechts- und Steuerlage durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls nicht einfach geworden.

 

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