Unternehmensgründung: Wahl der passenden Gesellschaftsform

Unternehmensgründung: Wahl der passenden Gesellschaftsform
21.12.2015280 Mal gelesen
Unternehmensgründer müssen entscheiden, welche Gesellschaftsform sie wählen. Favorit ist oft die Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer sich selbstständig machen und ein Unternehmen gründen möchte, muss die passende Gesellschaftsform finden. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, zählt zu den beliebtesten Formen bei Unternehmensgründungen und Start-up-Unternehmen. 

Als großer Vorteil der GmbH gilt das beschränkte Haftungsrisiko. Die Gesellschaft haftet mit ihrem Stammkapital, die Gesellschafter werden bis auf einige Ausnahmen nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Anspruch genommen. Auch darüber hinaus bietet die GmbH viele Gestaltungsspielräume. Die wollen aber auch genutzt werden. Unternehmensgründer können sich bei der Wahl der passenden Gesellschaftsform von im Gesellschaftsrecht kompetenten Rechtsanwälten beraten lassen.

Um eine GmbH zu gründen, ist mindestens ein Gesellschafter nötig. Außerdem muss die GmbH einen Geschäftsführer haben. Die Hürde für Unternehmensgründer kann das Stammkapital in Höhe vom 25.000 Euro sein. Allerdings muss dieses nicht sofort eingezahlt werden. Zur Anmeldung ins Handelsregister reicht auch die Hälfte. Außerdem kann die Einlage auch in Form von Sachwerten, z.B. Pkw, Immobilien, etc. erfolgen. Das Stammkapital stellt gleichzeitig die Haftungsgrenze der GmbH dar. Die Gesellschafter haften zwar grundsätzlich nicht mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der GmbH, können aber zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn sie die Gesellschaft vorsätzlich sittenwidrig geschädigt haben. Der Geschäftsführer kann hingegen schon haftbar sein, wenn er gegen seine Pflichten verstoßen hat.

Eine in der Gründungsphase günstigere Alternative zur GmbH ist die Unternehmergesellschaft. Bei der UG ist lediglich ein Stammkapital von einem Euro nötig. Dieser Vorteil relativiert sich aber dadurch, dass ein Viertel des erwirtschafteten Gewinns dafür verwendet werden muss, die gleiche Stammeinlage wie bei der GmbH zu erreichen.

Von der Wahl der geeigneten Gesellschaftsform kann schon der Erfolg des Unternehmens abhängig sein, da sich dadurch unterschiedliche Rechte und Pflichten auch aus steuerlicher Hinsicht ergeben. Eine kompetente juristische Beratung sollte daher in Anspruch genommen werden.

 

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