Unter „VW-Verhandlung.de“ können geschädigte Aktionäre und Fahrzeugbesitzer ihre Ansprüche kostenfrei sichern

Unter „VW-Verhandlung.de“ können geschädigte Aktionäre und Fahrzeugbesitzer ihre Ansprüche kostenfrei sichern
19.11.2015648 Mal gelesen
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Verbraucherschutz spezialisierten Kanzleien baum reiter & collegen (Düsseldorf) und Gansel Rechtsanwälte (Berlin) bieten gemeinsam den durch die VW-Abgasmanipulation geschädigten Aktionären und Autobesitzern unter www.vw-verhandlung.de eine Plattform.

VW-Aktien - Schaden durch Kursverlust

Aktionäre von VW-Stamm- und Vorzugsaktien, aber auch Inhaber von Zertifikaten sowie Derivaten können Schadensersatz aus Verstößen gegen die Mitteilungspflicht nach dem Wertpapierhandelsgesetz fordern. Unter www.vw-verhandlung.de wird den geschädigten Anlegern sowohl eine kostenfreie Erstberatung zu ihren Ansprüchen und deren Durchsetzbarkeit als auch die Berechnung des eingetretenen Kursverlustes angeboten. Die Fachanwälte von baum reiter & collegen und Gansel Rechtsanwälte wägen in jedem Fall ab, ob eine gütliche Einigung möglich erscheint, oder ob der Klageweg beschritten werden muss. Dr. Timo Gansel erklärt: "Wir werden, wenn eine gütliche Einigung im Einzelfall keinen Erfolg hat, parallel zum gerichtlichen Vorgehen gegen den VW-Konzern ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren anstreben, um so kostengünstig die Ansprüche der geschädigten Aktionäre geltend zu machen." Ein erster wichtiger Schritt ist der Stopp der Verjährungsfristen. Für viele Anleger dürfte der Beitritt zum sog. KapMuG-Verfahren, bei dem mindestens zehn Antragsteller einen Musterprozess bestreiten, eine gute Möglichkeit sein, ihre Ansprüche durchzusetzen. Diese Vorgehensweise erleichtert die anschließende individuelle Auseinandersetzung enorm. Wer das Klagerisiko scheut, dem kann durch einen Prozessfinanzierer geholfen werden.

 

VW-Fahrzeughalter - deutsches Recht erschwert kollektive Rechtsdurchsetzung

Die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland erlaubt keine Sammelklageverfahren. Um Geschädigten dennoch eine kollektive Rechtsdurchsetzung gegen einen Großkonzern zu ermöglichen, wurde im

 

Oktober 2015 die niederländische Stiftung "Stichting Volkswagen Car Claim" gegründet. Dem Sammelverfahren der Stiftung haben sich bisher bereits 47.000 VW-Fahrzeughalter angeschlossen; täglich kommen mehrere hundert hinzu. "Die Stiftung bietet ein einzigartiges Konzept, welches VW-Fahrzeughaltern ohne Kostenrisiko Schadensersatz verschaffen kann. Für die wenigsten lohnt eine individuelle Geltendmachung ihrer Ansprüche", erklärt Prof. Dr. Julius Reiter, Partner der Kanzlei baum, reiter & collegen.

 

Interessenten, die sich auf www.vw-verhandlung.de registrieren, werden zu einem Fragenkatalog der Stiftung weitergeleitet, die das Verfahren führt. Die Interessenten erhalten periodisch einen Newsletter, mit dem sie über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert werden. Die Anmeldung ist kostenlos und risikofrei. "Die Stiftung kann jederzeit ohne finanziellen Aufwand wieder verlassen werden", betont Prof. Dr. Julius Reiter. "Nachdem der Bundestag zuletzt Anfang November ein Gesetz für Gruppenverfahren geschädigter Verbraucher abgelehnt hat, ist die Stiftung als europäisches Verfahren die günstigste Möglichkeit für VW-Geschädigte, Ansprüche gegen den Konzern geltend zu machen", so Reiter abschließend.

  

Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an:

Prof. Dr. Julius Reiter                                      

Tel. 0211-836.805-70                                       

julius.reiter(at)baum-reiter.de

                                                                      

Dr. Timo Gansel                                              

Tel. 030-22.66.74-0                                          

gansel(at)gansel-rechtsanwaelte.de

 

RA Christian Leuchter

Tel. 0211-836.805-70

christian.leuchter(at)baum-reiter.de

  

Die Kanzleien Gansel Rechtsanwälte und baum, reiter & collegen sind seit über einem Jahrzehnt führend tätig auf den Gebieten "Kapitalmarktrecht" und "Anlegerschutz". Dabei gehört vor allem die effiziente Betreuung von Massenschäden zu ihren Stärken. So wurden beispielsweise in den vergangenen zwei Jahren ca. 50.000 Anfragen zum "Widerruf von Immobiliendarlehen" geprüft und in tausenden außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht. Die Kooperation der Kanzleien dient der Bündelung von Expertenwissen und dem gemeinsamen Vorgehen in Angelegenheiten des Verbraucherschutzes.