Unfallflucht - eine teurer Kurzschluss

Strafrecht und Justizvollzug
12.01.2016317 Mal gelesen
Welche Strafe erwartet mich bei einer Unfallflucht und was kann ich tun?

Am 22. Dezember bin ich noch schnell und "auf den letzten Drücker" einkaufen gewesen. Zum Glück hatte ich eine Parklücke gefunden. Nach dem Einkauf wollte ich losfahren und habe bemerkt, wie ich beim Rückwärtsfahren gegen irgendetwas gestoßen bin. Die Abstandkontrolle hatte nichts gemeldet.

Als ich aus dem Fahrzeug stieg, sah ich das dicht hinter mir geparkte Fahrzeug. OH VERDAMMT! Aber es war kein Schaden an dem anderen Fahrzeug zu sehen. An meinem Kfz-Kennzeichen war vielleicht eine Beule zu erkennen. Also was war zu tun? Losfahren?

Wohl nicht!

 

Die Polizei habe ich nicht verständigt. Stattdessen habe ich in der Umgebung geklingelt und gefragt, ob jemand das betreffende Auto kenne und mir sagen könne, wo ich vielleicht den Fahrer finde. Nach einigem Klingeln konnte mir jemand den Fahrer/Besitzer nennen und ich habe mit ihm das Fahrzeug angeschaut. zu guter Letzt hat er eine SMS mit meinen Daten bekommen, und das war's.

 

Die Beule bei dem anderen Fahrzeug ist so klein, dass sich der Herr entschlossen hat, nichts deswegen zu unternehmen. Glück gehabt, oder: Ende gut, alles gut!

 

Wäre ich einfach weggefahren und hätte mich dabei jemand gesehen, dann hätte es teuer kommen können.

 

Die Verkehrs-Unfallflucht (§ 142 Strafgesetzbuch) stellt eine Straftat dar. Sie wird in den allermeisten Fällen mit Geldstrafe bestraft. Dabei geht man von einer Geldstrafe von 30 - 60 Tagessätzen aus. 30 Tagessätze entsprechen einem Monats-Netto-Einkommen des jeweiligen Angeklagten. Die Geldstrafe ist also schon recht üppig!

Daneben kann ein bis zu dreimonatiges Fahrverbot verhängt werden (§ 44 Strafgesetzbuch).

Anstelle eines Fahrverbots kann aber auch die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 Strafgesetzbuch) mit einer Sperrfrist zur Wiedererteilung (§ 69a Strafgesetzbuch) angeordnet werden. Die Mindestsperrfrist beträgt mindestens 6 Monate. Ist innerhalb der letzten drei Jahre schon einmal eine Sperrfrist verhängt worden, dann beträgt die Mindestsperrfrist sogar 1 Jahr.

 

Die Entscheidung wegzufahren, obwohl man vielleicht einen Stoß oder ähnliches gespürt hat, kann also schnell zu einem teuren Fehler werden.

Neben einer üppigen Geldstrafe können Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen.

 

Auch darf die versicherungsrechtliche Seite nicht vernachlässigt werden.

Die Unfallflucht stellt eine Pflichtverletzung im Rahmen des Pkw-Haftungs- und Versicherungsrecht dar. Ist es zu einem Schaden an dem anderen Fahrzeug gekommen, dann kann der eigene Versicherer den Schaden ersetzt verlangen, nachdem er ihn gegenüber dem Geschädigten zunächst reguliert hat. In einfachen Fällen kann er einen Rückgriff bis 2.500 €, in schwerwiegenden Fällen sogar bis 5.000 € nehmen.

 

Sind Sie bereit, alle diese Kosten ungeprüft im Falle eines Falles auf sich zu nehmen?

Wollen Sie selbst prüfen, ob die jeweiligen Voraussetzungen einer Unfallflucht vorliegen?

 

Wenn Sie das nicht wollen, nicht können oder sich schlichtweg überrollt fühlen, dann lassen Sie sich beraten. Wir kennen Ihre Nöte und Sorgen. Wir wissen, wo wir ansetzen müssen, damit es gar nicht so weit kommt, dass ein kurzer Moment um Ihre persönliche und finanzielle Zukunft entscheidet.

 

Rechtsanwälte

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