Umsatzsteuerausweis durch Kleinunternehmer

Fachartikel aus dem Bereich Handel, Wirtschaft und Wertpapiere - 08.04.2010 - 1.926 mal gelesen.
Kleinunternehmer müssen nach der Kleinunternehmerreglung an das Finanzamt keine Umsatzsteuer abführen, wenn sie keine ausweisen, also nicht in Rechnung stellen. Wie sieht es aus, wenn dem Kunden eine Quittung ausgehändigt wird, die einen Hinweis auf enthaltene Umsatzsteuer enthält?
Wenn ein Kleinunternehmer von der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, so schuldet er keine Umsatzsteuer. Voraussetzung ist allerdings, dass der Kleinunternehmer in seinen Rechnungen auch keine Umsatzsteuer offen ausweist. Anderenfalls muss der Kleinunternehmer die Umsatzsteuer, die er dem Kunden berechnet, auch an das Finanzamt abführen.
 
Etwas anderes gilt allerdings nach einem Urteil vom 25.06.2009 (Aktenzeichen 6 K 565/09), wenn der Kleinunternehmer dem Kunden in einer Quittung vermerkt, der Endbetrag enthalte Umsatzsteuer in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes, auch wenn es sich um Kleinbetragsrechnungen handelt.
 
Hintergrund: Viele Kleinunternehmer verwenden die im Schreibwarenhandel vorgefertigten Quittungsblöcke, welche einen Aufdruck dieser Art enthalten. Dieses Urteil erleichtert also die Praxis eines Kleinunternehmers erfreulicher Weise.

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