TUI AG mahnt wegen Markenrechtsverletzung ab

TUI AG mahnt wegen  Markenrechtsverletzung ab
09.09.2016367 Mal gelesen
Die TUI AG und die TUI Deutschland GmbH mahnen, vertreten durch die Kanzlei Preu Bohlig & Partner, wegen Rechtsverletzung an der Marke „1-2-FLY“ ab.

Warum mahnt die TUI AG und TUI Deutschland GmbH ab?

Das Unternehmen ist Inhaberin  der eingetragenen Marke "1-2-FLY". Dem Abgemahnten wird der Vorwurf gemacht, die Rechte der TUI AG und der TUI Deutschland GmbH an dieser Marke verletzt zu haben. Er soll einen fast identischen Markennamen auf seiner Website verwendet haben und über Google sowohl mit seinem eignen Namen als auch mit dem Namen "1-2-FLY" für seine Website geworben haben. Der Abgemahnte habe dadurch die Rechte der TUI AG und  der TUI Deutschland GmbH an der Marke "1-2-FLY" verletzt.

Diese Forderungen stellt TUI

In erster Linie fordert die TUI AG und die TUI Deutschland GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dafür ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Der Abgemahnte soll zudem Auskunft erteilen und  Schadensersatz in Höhe von 3.509,19 € zahlen.

Auch eine Abmahnung erhalten? - Das können sie tun!

Wenn sie selbst eine Abmahnung erhalten haben, ist es nicht zu empfehlen diese zu ignorieren. Im Weiteren ist es ratsam die nachstehenden Punkte zu befolgen:

  1. Bleiben sie ruhig und zahlen sie zunächst nicht!
  2. Unterschreiben sie nichts. Das Unterschreiben der vorformulierten Unterlassungserklärung kommt einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen in jedem Fall zahlen!
  3. Halten sie die angegebenen Fristen ein.
  4. Suchen sie rechtszeitig einen Anwalt auf und lassen sie die Abmahnung überprüfen.
  5. Nehmen sie nicht auf eigene Faust Kontakt zu dem Abmahner auf.

Sie benötigen rechtliche Hilfe? Wenden sie sich an uns von Werdermann und von Rüden. Unsere Anwälte stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite und beraten deutschlandweit. Wir helfen ihnen eine optimale Lösung für ihr Problem zu finden. Nehmen sie auch unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch. Sie können uns Ihr Anliegen ganz einfach per E-Mail (info@wvr-law.de) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11 mitteilen oder kontaktieren sie und telefonisch unter  030 - 965 356 2929.