TrustFonds UK 2 GmbH & Co. KG - Kanzlei Dr. Greger & Collegen gewinnt Schadensersatzprozess für Kapitalanleger

TrustFonds UK 2 GmbH & Co. KG  -  Kanzlei Dr. Greger & Collegen gewinnt Schadensersatzprozess für Kapitalanleger
26.08.2015140 Mal gelesen
Mit aktuellem Urteil vom 13.08.2015 hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg einem von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Anleger vollen Schadensersatz zugesprochen.

Das Landgericht Hamburg folgt in seinen Entscheidungsgründen der Argumentation der Kanzlei Dr. Greger & Collegen und führte aus, dass der Kläger sowohl durch die in diesem Fall übergebenen Kurzinformationen der TrustFonds UK 2 GmbH & Co. KG als auch durch den vor Ort eingesetzten Vermittler über den Umfang der ausgeübten Finanzaufsicht durch die Financial Service Authority (FSA) irreführend informiert wurde und damit unzutreffend aufgeklärt worden ist.

Das Hauptverkaufsargument für die Beteiligungen an der TrustFonds UK 2 GmbH & Co. KG war in den der Kanzlei Dr. Greger & Collegen bekannten Beratungsgesprächen dessen angebliche hohe Sicherheit aufgrund der bestehenden Überwachung durch die staatliche britische Finanzaufsicht, die FSA und die Einlagensicherung. Hierbei wurde unzutreffend dargestellt, dass der Fonds selbst staatlich durch die FSA überwacht werde. Dies ist allerdings gar nicht der Fall. Zahlreiche Anleger sind somit mit einem Sicherheitsargument geworben worden, sich an dem TrustFonds zu beteiligen, das in Wahrheit gar nicht besteht.

Wörtlich führt die 4. Kammer des Landgerichts Hamburg in seinem Urteil aus, dass die Angabe, die deutsche Fondsgesellschaft oder das Gesamtkonstrukt werde von der britischen Finanzaufsicht überwacht, objektiv unzutreffend ist. Die FSA übt eine Aufsicht - ob streng oder nicht - allein über die PIL aus und nicht über den gesamten Fonds oder die sonst daran beteiligten Gesellschaften. Weiter heißt es in dem Urteil absolut zutreffend, dass die Behauptung einer strengen Überwachung durch die britische Finanzaufsicht den Zweck hat, dem Interessenten eine besonders hohe Sicherheit der Anlage zu suggerieren und dadurch sein Vertrauen in den Fonds zu begründen oder zu verstärken. Tatsächlich bestand diese hohe Sicherheit aber gar nicht. Der von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretene Anleger wurde somit eindeutig irregeführt und unrichtig informiert.

Aufgrund dieser unrichtigen Angaben zu der Finanzaufsicht über den Fonds wurde die Aufklärungspflicht gegenüber dem von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Anleger verletzt. Die im Rahmen dieses Verfahrens in Anspruch genommenen Gründungsgesellschaften der TrustFonds UK 2 GmbH & Co. KG, die TrustFonds UK 2 Verwaltung GmbH und die HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH wurden daher zum vollen Schadensersatz verurteilt. Aktuell wurde der Kanzlei Dr. Greger & Collegen bekannt, dass gegen dieses erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt worden ist. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Rechtsanwalt Dr. Greger geht davon aus, dass dieses positive Urteil durch das zuständige Hanseatische Oberlandesgericht bestätigt wird. Für diesen Fall läge dann eine obergerichtliche Rechtsprechung vor. Es wird an dieser Stelle weiter hierüber berichtet.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft "Deutschlands Top-Anwälte" 2013 als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik "Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bundesweit bereits zahlreiche geschädigte Anleger vertritt, steht Anlegern eines der Fonds aus der TrustFonds Reihe für die Überprüfung von Schadensersatzansprüchen gerne zur Verfügung.